Zur Nutzung des Schienennetzes der Deutschen Bahn müssen Verkehrsunternehmen Entgelte zahlen. Die Berechnung ist für den Nahverkehr genau geregelt. Diese starre Methode verstößt gegen EU-Recht, so der EuGH. Tickets könnten bald teurer werden.
Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge rechtswidrig. Die Berechnung der sogenannten Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richterinnen und Richter am Donnerstag (Urt. v. 19.03.2026, Az. C-770/24).
Trassenpreise, auch Schienenmaut genannt, sind Gebühren, die Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, zahlen müssen, wenn sie das deutsche Schienennetz nutzen. InfraGo muss die Höhe der Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen.
Weil die Bundesnetzagentur die beantragten Entgelte für das Jahr 2025 im Nahverkehr kürzte und stattdessen den Fern- und Güterverkehr mit höheren Trassenpreisen belastete, zogen die InfraGo und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht. Vertreten wurden die 14 Unternehmen dabei von einem Team der Wirtschaftskanzlei orka um Dr. Anselm Grün, Dr. Dominika Stachurski und Dr. Moritz Dästner.
EuGH: Betreiber müssen in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben
Die Berechnungsmethode des Entgelts ist für den Nahverkehr in § 37 Abs. 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes genau geregelt. Preissteigerungen waren bisher auf 1,8 Prozent beschränkt und sind es seit 2026 auf drei Prozent. Dem Verwaltungsgericht (VG) Köln, das mit dem Fall der InfraGo befasst ist, kamen Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Berechnungsmethode mit EU-Recht. Es wandte sich daher an das höchste europäische Gericht.
Dieses sah darin zu wenig Flexibilität. Die EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums erlaube zwar Rahmenregeln für Trassenpreise. Die Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern wie InfraGo müsse in ihrer Entscheidung aber unabhängig bleiben, wie es Art. 4 der Richtlinie vorsehe, so der EuGH.
Der Gerichtshof bemängelte die starre mathematische Formel, die in Deutschland für die Berechnung der Entgelte gilt. Diese lasse keinen Spielraum für die Geschäftsführung. Dadurch seien Infrastrukturbetreiber gezwungen, etwaige Kostendefizite im Nahverkehrsbereich durch überproportionale Erhöhungen der Entgelte im Fernverkehrs- und Güterverkehrsbereich auszugleichen. Denn dass die DB InfraGo Anspruch darauf hat, dass ihre Kosten vollständig gedeckt sind, ist ebenfalls festgelegt.
Heißt: Wenn im Personennahverkehr nicht genug Geld hereinkommt, muss das über die Sparten Güter- und Personenfernverkehr ausgeglichen werden. Die Deutsche Bahn hatte argumentiert, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs beeinträchtige. "Das heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein faires und tragfähiges neues Trassenpreissystem für die Branche ist", teilte die bundeseigene Bahn nach Urteilsverkündung mit.
Wer soll die Erhöhungen im Nahverkehr bezahlen?
Das VG Köln muss jetzt unter Berücksichtigung der Auslegung des EuGH entscheiden.
Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen damit nach Angaben des Bundesverbandes Schienennahverkehr (BSN) Mehrkosten in Milliardenhöhe, was für Fahrgäste zu weniger Verbindungen und höheren Ticketpreisen führen könnte.
NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) nannte das Urteil eine "Hiobsbotschaft für den Regionalverkehr". Ohne die Trassenpreisbremse erhöhten sich die Kosten im Schienenpersonennahverkehr drastisch. "Werden keine Gegenmaßnahmen ergriffen, drohen steigende Ticketpreise und Angebotskürzungen." Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) warnt davor, dass die Unternehmen Regionalzugverbindungen in großem Umfang einstellen könnten.
Absehbar sind langwierige Diskussionen darüber, wer diese Erhöhungen zahlen soll. Grundsätzlich stattet der Bund die Länder mit den Mitteln aus, mit denen sie den Regionalverkehr organisieren. Der Bund müsse die Mehrkosten vollständig ausgleichen, forderte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
Ähnlich sieht es auch Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU): "Wir erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die Länder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen lässt." In den vergangenen Jahren hatte der Bund Forderungen nach deutlich mehr Geld aber stets zurückgewiesen. Bernreiter sagte: "Wir werden das gleich nächste Woche bei der Verkehrsministerkonferenz in Lindau mit hoher Priorität behandeln. Wir brauchen jetzt schnelle Lösungen."
Die Bundesregierung arbeitet generell an einer Reform des Trassenpreissystems, bis zum Sommer werden konkrete Pläne erwartet. Für 2026 beantragte InfraGo bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung um 23,5 Prozent. "Das Urteil wird in die Überlegungen einbezogen werden", teilte ein Sprecher des Verkehrsministeriums mit. Der derzeitige Zeitplan sehe vor, dass die Reform des Trassenpreissystems zur Fahrplanperiode im kommenden Jahr wirksam werde.
dpa/fkr/LTO-Redaktion
EuGH zur Schienenmaut im Nahverkehr: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59556 (abgerufen am: 15.05.2026 )
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