Druckversion
Freitag, 16.01.2026, 23:11 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c683-17-schutz-muster-urheber-jeans-kleidung-werk
Fenster schließen
Artikel drucken
37587

EuGH zum Schutz von Mustern und Modellen: Urhe­ber­rechts­schutz für G-Star-Jeans?

12.09.2019

Stapel Jeans

(c) George Dolgikh - stock.adobe.com

Der EuGH hat sich Gedanken zur Zielsetzung des Urheber- und Musterschutzes gemacht. Nur weil eine Jeans eine "spezielle ästhetische Wirkung" hat, kann sie noch nicht als "Werk" im Sinne des Urheberrechts eingestuft werden. 

Anzeige

Modellen von Kleidungsstücken kann nicht allein aufgrund des Umstands, dass sie über ihren Gebrauchszweck hinaus eine spezielle ästhetische Wirkung haben, urheberrechtlicher Schutz zukommen. Dafür müsste es sich bei den Modellen um originale Werke handeln, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Urt. v. 12.09.2019, Az. C-683/17).

Die Luxemburger Richter hatten über einen Fall aus Portugal zu befinden. Dort stritt die Bekleidungsmarke G-Star mit einem Konkurrenten, der nach Ansicht von G-Star Kopien ihrer Kleidungsstücke vermarktet. G-Star sah sich als Urheber in dem ausschließlichen Recht zur Vervielfältigung, zur öffentlichen Wiedergabe und zur Verbreitung verletzt.

Neben dem Schutz des Urheberrechts besteht nach weiteren abgeleiteten Unionsrechtsakten auch ein spezifischer Schutz für Muster und Modelle. Das vorlegende portugiesische Gericht wollte vom EuGH wissen, ob auch Muster und Modelle über das Urheberrecht geschützt werden, wenn sie über ihren Gebrauchszweck hinaus eine spezielle ästhetische Wirkung haben.

Zwar könne der Schutz für Muster und Modelle und der Schutz des Urheberrechts in bestimmten Fällen auch kumulativ anwendbar sein und ein Muster somit auch als "Werk" im Sinne des Urheberrechts eingestuft werden. Zu beachten sei laut EuGH aber die unterschiedliche Schutzrichtung der Regelungen. Der Schutz von Mustern und Modellen erfasse Gegenstände, die zwar neu und individualisiert sind, aber dem Gebrauch dienen und für die Massenproduktion gedacht sind. Außerdem sei die Schutzdauer auf einen Zeitraum begrenzt, der sicherstellt, dass die für das Entwerfen und die Produktion der Gegenstände erforderlichen Investitionen rentabel sind. Den Wettbewerb solle der Schutz von Mustern und Modellen aber nicht übermäßig einschränken.

Ästhetik allein macht keinen Urheber

Der mit dem Urheberrecht verbundene Schutz reiche aber deutlich weiter, so der EuGH. Die Gewährung urheberrechtlichen Schutzes für einen bereits als Muster oder Modell geschützten Gegenstand dürfe deshalb nicht dazu führen, dass die Zielsetzungen und die Wirksamkeit dieser beiden Regelungen beeinträchtigt werden. Zur Feststellung, ob ein Modell oder Muster auch als "Werk" einzustufen sei, könne die "ästhetische Wirkung" des Gegenstands daher keine Rolle spielen. Eine Einstufung als "Werk" sei vielmehr nur dann möglich, wenn er mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbar sei eine geistige Schöpfung darstelle, die die Entscheidungsfreiheit und die Persönlichkeit ihres Urhebers widerspiegelt.

Für Dr. Niklas Haberkamm, Experte für gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei LHR Rechtsanwälte, hat der EuGH damit angemessen zwischen den beiden Schutzrichtungen differenziert. "Ohne einen kumulativen Schutz per se zu verneinen, stellt der EuGH konkret darauf ab, dass die Zielsetzung und insbesondere auch die Schutzdauer des Urheberrechts hier zu einem überschießenden Schutzumfang für Muster und Modelle führen kann", so Haberkamm gegenüber LTO.

Dass ein neu entworfenes Bekleidungsstück eines bestimmten Herstellers nach den Vorgaben des EuGH als eigenständiges Modell grundsätzlich gegenüber anderen Modellen anderer Hersteller ausreichend individualisiert und dementsprechend schützenswert sei, begrüßt Haberkamm ausdrücklich. "Dementsprechend hat der Gerichtshof ja auch grundlegend festgestellt, dass ein Muster oder ein Modell im Bekleidungssektor, als „Werk“ im Sinne der Richtlinie über das Urheberrecht eingestuft werden kann. Da es gleichzeitig auch ein Massenprodukt ist, das dem Gebrauch dient, reicht dem EuGH aber der unionsrechtlich bereits gewährte Schutz von Mustern und Modellen, um die Investitionen des Herstellers in das von ihm auf den Markt gebrachte Modell ausreichend gegenüber Nachahmungen im Wettbewerb zu schützen."

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zum Schutz von Mustern und Modellen: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37587 (abgerufen am: 19.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Geistiges Eigentum
    • Geschmacksmuster
    • Markenrecht
    • Urheber
Rechtsstreit mit Ritter Sport um quadratische Müsliriegel 13.01.2026
Markenrecht

LG Stuttgart verneint Unterlassungsansprüche:

Ritter Sport muss mit "MON­NEMer QUADRAT" leben

Quadratisch, praktisch – und zu ähnlich? Durch einen Haferriegel sieht Ritter Sport seine Markenrechte verletzt und verklagt ein Mannheimer Unternehmen. Vor dem LG Stuttgart allerdings ohne Erfolg, doch der Rechtsstreit könnte weitergehen.
 

Artikel lesen
Foto einer Faxmaschine mit danebenliegendem Telefonhörer in einem Büro 09.01.2026
elektronischer Rechtsverkehr

BGH zum elektronischen Rechtsverkehr:

Patent­an­wälte müssen Schrift­sätze nicht elek­tro­nisch ein­rei­chen

In einer Berufungsentscheidung ging es eigentlich patentrechtlich um eine WC-Schüssel mit verbesserter Spülfunktion. Ganz nebenbei stellt der BGH aber klar: Patentanwälte müssen zwar einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung…

Artikel lesen
Journalistin steht vor Computerbildschirmen und arbeitet. 09.01.2026
Urheber

Klage vor dem LG Berlin II:

Lizenz­ver­gabe für Pres­se­spiegel auf dem Prüf­stand

Möchte man einen Artikel in einem Pressespiegel abbilden, braucht man entweder eine Lizenz oder eine gesetzliche Bestimmung, die das erlaubt. Ein Onlinemagazin findet, dass das in der Praxis nicht richtig funktioniert – und klagt.

Artikel lesen
Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, spricht im Badischen Staatstheater beim Festakt im Rahmen der Feierlichkeiten "75 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft". 01.01.2026
Gerichte

Sollte man kennen:

Neun wich­tige BGH-Ent­schei­dungen aus 2025

Vom "Hausdrama-Fall" über Beschaffenheitsvereinbarungen beim Gebrauchtwagenkauf bis zur erzwungenen Smartphone-Entsperrung: Der BGH hat auch 2025 wichtige Entscheidungen gefällt, von denen man gehört haben sollte.

Artikel lesen
Hans Wilhelm Saure (r.) und einer seiner Verteidiger (l.) 18.12.2025
Auskunftsrecht

OVG reißt die Mauer ein:

Schluss mit dem Geheimnis um den Scha­bowski-Zettel

Ein Stück Weltgeschichte, ein beharrliches Schweigen – und ein Gericht, das genug davon hat. Das OVG zwingt das Haus der Geschichte, die Verkäufer des Schabowski-Zettels zu nennen.

Artikel lesen
Mitarbeiter stülpen am 15.04.2015 in Bonn (Nordrhein-Westfalen) im Haus der Geschichte eine Glasvitrine über den Schabowski-Zettel 11.12.2025
Auskunftsrecht

"Das tritt nach meiner Kenntnis..., ist das sofort...":

Wer ver­kaufte den Scha­bowski-Zettel?

Der Zettel, der einst die Mauer zu Fall brachte, liegt heute im Haus der Geschichte – und bringt nun ein OVG in Bewegung: Ein Journalist will wissen, wer ihn verkauft hat, aber das Museum mauert. Wer muss am Ende nachgeben?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Be­reich IP/IT in Frank­furt (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm FPS in Practi­ce, Herbst 2026

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gewerbliches Mietrecht

20.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Privates Baurecht

20.01.2026

Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH