Druckversion
Samstag, 6.12.2025, 08:44 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c606-19-annullierung-teilflug-zustaendigkeit-gericht
Fenster schließen
Artikel drucken
40395

EuGH zur Annullierung eines Anschlussfluges: Spa­ni­sche Air­line kann in Ham­burg ver­klagt werden

20.02.2020

Ein Flug fällt aus

VRD - stock.adobe.com

Von Hamburg aus ging es mit dem Flieger nach London, dann nach Spanien. Ein dritter Flug innerhalb Spaniens fiel dann aber aus. Entschädigungszahlungen können auch in Hamburg geltend gemacht werden, entschied der EuGH nun.

Anzeige

Wird ein Flug annulliert, können Passagiere von der betroffenen Airline Ausgleichszahlungen nach der Fluggastverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) verlangen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich am Donnerstag mit der Frage auseinandergesetzt, vor welchem Gericht entsprechende Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn Passagiere mit einer einheitlichen Buchung mehrere Teilflüge bei verschiedenen Fluggesellschaften gebucht haben und ein Teilflug ausfällt.

Hintergrund der Entscheidung ist der Fall von zwei Reisenden, die eine Verbindung mit drei Teilflügen von Hamburg über London und Madrid nach San Sebastian gebucht hatten. Die Flüge wurden von zwei Airlines (British Airways und Iberia) durchgeführt, es lag jedoch eine einheitliche Buchung vor. Der Flug von Madrid nach San Sebastian wurde - ohne die Fluggäste rechtzeitig zu informieren - annulliert. Deshalb klagte das Unternehmen Flightright im Namen der Passagiere vor dem Amtsgericht (AG) Hamburg auf Ausgleichszahlungen.

Das Hamburger Gericht zweifelte jedoch an seiner Zuständigkeit und verwies dabei auf eine EuGH-Entscheidung vom Juli 2019. Der EuGH hatte damals entschieden, dass die Fluggesellschaft, die den ersten Teilflug durchgeführt hat, bei einer Klage auf Ausgleichszahlungen für die Gesamtheit der Teilflüge passivlegitimiert ist. Angesichts des Urteils fragte das AG, ob auch das Luftfahrtunternehmen, das mit dem letzten Teilflug beauftragt ist, bei ihm verklagt werden kann. Im diesem Fall wäre das die spanische Fluggesellschaf Iberia.

Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass Passagiere bei einer mehrteiligen Flugverbindung ihren Anspruch auf Ausgleich auch dann vor dem Gericht des Abflugorts geltend machen, wenn der annullierte Teilflug nicht aus oder in dieses Land ging (Beschl. v. 20.02.2020, Az. C-606/19). Bei einer einheitlichen Buchung mehrerer Teilflüge könne der Abflugort des ersten Teilflugs der Erfüllungsort im Sinne der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit sein. Sowohl Kläger als Beklagter könnten daher an dem Gericht des im Beförderungsvertrag festgelegten Abflugort Klage erheben.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zur Annullierung eines Anschlussfluges: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40395 (abgerufen am: 06.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Europa
    • Fluggastrechte
    • Flugverkehr
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
EU-Parlament (Straßburg) 03.12.2025
Korruption

Verhandlungen von Rat und Parlament erfolgreich:

EU einigt sich auf gemein­same Anti-Kor­rup­ti­ons­ge­setze

Einheitliche Strafen: Die Mitgliedsländer und das EU-Parlament einigen sich auf Standards im Kampf gegen Korruption. Manchen geht die Einigung aber nicht weit genug.

Artikel lesen
Klimakleber am Flughafen Hamburg (2023) 25.11.2025
Klimaproteste

Wegen Blockade des Hamburger Flughafens:

"Letzte Gene­ra­tion"-Akti­visten müssen 403.000 Euro zahlen

Die Blockade des Hamburger Flughafens im Juli 2023 kommt zehn Aktivisten der "Letzten Generation" teuer zu stehen. Das LG Hamburg verurteilte sie als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz an die Lufthansa.

Artikel lesen
US-Präsident Donald Trump 21.11.2025
Ukraine-Dossier

Frieden in der Ukraine:

Was Trumps 28-Punkte-Plan bedeutet und warum es Streit gibt

Ohne mit einem der Beteiligten gesprochen zu haben, stellt der US-Präsident einen Friedensplan für die Ukraine auf. Politisch beginnt damit eine komplexe Debatte, auch völkerrechtlich stellen sich viele Fragen. Hier die große LTO-Einordnung.

Artikel lesen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 19.11.2025
Völkerrecht

Stärkung der Resilienz der Anwaltschaft:

Deut­sch­land zeichnet Abkommen und sch­ließt StPO-Ände­rungen nicht aus

Seit Monaten gab es entsprechende Ankündigungen, am Mittwoch beschloss die Bundesregierung nun, das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs zu unterzeichnen. Ende Januar soll es so weit sein.

Artikel lesen
Eine Wärmepumpe vor einem Wohnhaus 14.11.2025
Energie

Strenge Vorgaben aus Brüssel:

EU-Recht ver­bietet Rüc­k­ab­wick­lung des Hei­zungs­ge­setzes

Die Regierungskoalition streitet über das sogenannte Heizungsgesetz. Dabei hat sich die seit Ampel-Zeiten andauernde Debatte längst seit der Novelle der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie erledigt, meint Marvin Klein.

Artikel lesen
Ein Gin-Tonic vor einem dunklen Hintergrund. 13.11.2025
EuGH

EuGH stellt klar:

Ein Gin ohne Alkohol ist kein Gin

Was faktisch kein Gin ist, darf auch nicht "Gin" heißen – auch dann nicht, wenn der Zusatz "alkoholfrei" draufsteht, findet der EuGH. Ein deutscher Wettbewerbsverein hatte geklagt, nun ist klar: Der Name bleibt Spirituosen vorbehalten.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von DFH Gruppe
Voll­ju­ris­ten/Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Pri­va­tes...

DFH Gruppe , Sim­mern

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Bucerius Compliance Officer 2026

22.01.2026, Hamburg

Betriebsratswahl 2026

09.12.2025

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Folgen für die Fahrerlaubnis (5 Zeitstunden)

08.12.2025

Jahresrückblick Familienrecht Stand: Dezember 2025

08.12.2025

NEU - Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

08.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH