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43465

EuGH zur Diskriminierung von Vätern: Mut­ter­schafts­ur­laub nur für Mütter

18.11.2020

Babyrücken mit Teddybär auf Teppich

(c) stock.adobe.com - Rawpixel.com

Wenn nach einem Tarifvertrag Müttern nach der Geburt mehr Urlaub zusteht als Vätern, dann kann das gerechtfertigt sein. Diskriminiert werden Väter hierdurch nicht in jedem Fall, so der EuGH.

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In Frankreich sieht ein Tarifvertrag vor, dass Arbeitnehmerinnen, die ihr Kind selbst erziehen, zusätzlicher Urlaub zusteht. Auch der Vater eines Kindes, der unter den Tarifvertrag fiel, wollte diesen Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen, dies wurde ihm jedoch verweigert. Daraufhin klagte die Gewerkschaft CFTC des Personals der gesetzlichen Krankenkasse des Département Moselle vor dem Arbeitsgericht Metz. 

Der vom Arbeitsgericht angerufenen Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub in einem nationalen Tarifvertrag ausschließlich Müttern vorbehalten werden darf (Urt. v. 18.11.2020 Az. C-463/19). Das Gericht hat betont, dass ein solcher Tarifvertrag zwar einen Vater, der sein Kind erzieht, ungleich behandle, dies aber trotzdem mit der Gleichbehandlungsrichtlinie vereinbar sein kann. Dies sei der Fall, wenn der zusätzliche Urlaub den Schutz der Mutter hinsichtlich der Folgen der Schwangerschaft und der Mutterschaft bezwecke. Eine solche Regelung müsse also den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau nach einer Entbindung sowie die besondere Beziehung zu ihrem Kind im Anschluss daran gewährleisten. Allein die Elternschaft könne eine solche Reglung nicht begründen, da sie ansonsten die Väter diskriminiere.

Konkret sieht die Regelung vor, dass Mütter nach Ablauf des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs einen dreimonatigen Urlaub bei halber Bezahlung oder einen eineinhalbmonatigen Urlaub bei voller Bezahlung sowie einen einjährigen unbezahlten Urlaub nemen können. Nach Ansicht des EuGH genügt es allerdings nicht, dass der Urlaub unmittelbar auf den gestzlichen Mutterschaftsurlaub folgt. Es müsse schon der Schutz der Frau bezweckt werden. Ob in diesem Fall die vom EuGH genannten Voraussetzungen für den zusätzlichen Mutterschaftsurlaub vorliegen, muss nun das französische Arbeitsgericht prüfen. 

vbr/LTO-Redaktion

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EuGH zur Diskriminierung von Vätern: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43465 (abgerufen am: 16.07.2026 )

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