Druckversion
Samstag, 6.12.2025, 04:55 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c44414-wohnsitz-auflage-subsidiaer-schutzberechtigte-zulaessig-zur-foerderung-integration
Fenster schließen
Artikel drucken
18636

EuGH zur deutschen Wohnsitzauflage: Höchs­tens recht­mäßig, wenn sie die Inte­g­ra­ti­on för­dern kann

01.03.2016

Integration (Symbolbild)

© Robert Kneschke - Fotolia.com

Der EuGH hat sich zur deutschen Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte geäußert. Diese könnte zulässig sein, falls sie die Integration erleichtert. Ob das der Fall ist, soll nun das BVerwG prüfen.

Anzeige

Für subsidiär Schutzberechtigte ist eine Wohnsitzauflage zulässig, wenn diese stärker mit Integrationsschwierigkeiten konfrontiert sind als andere Personen, die keine EU-Bürger sind und sich rechtmäßig in dem Mitgliedstaat aufhalten, der ihnen Schutz gewährt hat. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden und den Fall zurück nach Leipzig verwiesen (Urt. v. 01.03.2016, Az. C-443/14 u. C-444/14).

Zwei syrische Staatsangehörige hatten gegen die deutsche Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte geklagt. Das sind Angehörige von Nicht-EU-Staaten, die weder als Flüchtlinge anerkannt sind, noch durch das Asylrecht geschützt werden, denen aber in ihren Herkunftsländern dennoch ernsthafte Gefahren drohen wie die Todesstrafe, Folter oder Lebensgefahr infolge willkürlicher Gewalt.

Das mittlerweile mit der Sache befasste Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) legte dem EuGH Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2011/95/EU (RiLi) vor. Nach dieser RiLi müssen die Mitgliedstaaten Personen, denen sie subsidiären Schutzstatus zuerkannt haben, nämlich die Bewegungsfreiheit in ihrem Hoheitsgebiet unter den gleichen Bedingungen und Einschränkungen gestatten wie anderen Nicht-EU-Bürger, die sich rechtmäßig dort aufhalten. Nach deutschem Recht wird die Aufenthaltserlaubnis von Personen mit subsidiärem Schutzstatus, die soziale Leistungen beziehen, aber mit der Auflage verbunden, ihren Wohnsitz an einem bestimmten Ort zu nehmen.

Gerechte Verteilung der Kosten ist kein Argument

Mit der sogenannten Wohnsitzauflage sollen zum einen die mit der Gewährung der sozialen Leistungen verbundenen Lasten angemessen auf deren jeweilige Träger verteilt werden. Dieses Ziel reicht laut dem EuGH aber nicht, um zu rechtfertigen, dass die subsidiär Schutzberechtigten in der Freiheit beschränkt werden, ihren Wohnsitz frei zu wählen.

Eine solche ungleichmäßige Lastenverteilung hänge nämlich nicht speziell mit der Eigenschaft der Leistungsempfänger als Personen mit subsidiärem Schutzstatus zusammen. Diese dürfen nicht strenger oder schlechter behandelt werden als andere Nicht-EU-Bürger, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, stellten die Luxemburger Richter klar. Das Urteil entspricht insofern den Schlussanträgen durch den EuGH-Generalanwalt.

Den weiteren Zweck der Wohnsitzauflage, nämlich die Erleichterung der Integration von Nicht-EU-Bürgern in die deutsche Gesellschaft, halten sie hingegen für ein legitimies Ziel. Zulässig kann die Wohnsitzauflage ihrer Ansicht nach sein, wenn die Situation der subsidiär Schutzberechtigten objektiv mit der Situation anderer Nicht-EU-Bürger, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, nicht vergleichbar ist. So vor allem, wenn subsidiär Schutzberechtigte in stärkerem Maß mit Integrationsschwierigkeiten konfrontiert sind als andere Nicht-EU-Bürger. Ob das der Fall ist, muss nun das BVerwG entscheiden. Dann nämlich stünde die RiLi auch einer Wohnsitzauflage nur für subsidiär Schutzberechtigte nicht entgegen. 

Drei Fragen - drei klare Absagen an die deutsche Regelung

"Die Antworten auf alle drei Fragen, die das BVerwG dem EuGH vorgelegt hat, haben das Ergebnis, dass das deutsche Recht gegen europäisches Recht verstößt", sagt Rainer M. Hofmann, Rechtsanwalt mit einem Schwerpunkt im Ausländer- und Asylrecht. "Nach dem Urteil steht fest, dass die Wohnsitzauflage einen Verstoß gegen EU-Recht darstellt, selbst wenn der Ausländer ansonsten das Recht hat, sich in Deutschland frei zu bewegen."

"Auch ist die Vorgabe eines Wohnsitzes europarechtswidrig, wenn so soziale Lasten der Länder gleichmäßiger verteilt werden sollen. Dies ist nach dem EuGH kein legitimer Grund für eine derartige Wohnsitzauflage", so Hofmann. "Die Vermeidung sozialer Brennpunkte darf als Argument ebenfalls nicht herhalten. Das bedeutet vor allem in einem Erst-Recht-Schluss, dass die ganzen politischen Diskussionen um Wohnsitzauflagen für Asylberechtigte obsolet sind, weil derartige Vorhaben gegen Europarecht verstoßen würden."

pl/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zur deutschen Wohnsitzauflage: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18636 (abgerufen am: 06.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Asyl
    • Europa
    • Integration
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Andy Grote (SPD), Innensenator von Hamburg, Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern, bei einer Pressekonferenz zum Abschluss der Innenministerkonferenz (IMK). 05.12.2025
Innere Sicherheit

Beschlüsse der Innenministerkonferenz:

Gemein­same Droh­nen­ab­wehr ab Dezember, Bund finan­ziert Asyl­zen­tren

Die Innenministerkonferenz in Bremen fasste 66 Beschlüsse. Die Schwerpunkte lagen diesmal in den Bereichen Drohnenabwehr und Gewaltprävention in Fußballstadien. Auch die Finanzierung von Asylzentren an Flughäfen wurde geklärt.

Artikel lesen
Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU, links) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU, rechts) auf der Regierungsbank im Bundestag, November 2025 05.12.2025
Asyl

Herkunftsstaaten, Pflichtbeistand, Einbürgerungssperre:

Bun­destag besch­ließt asyl­recht­liche Ver­schär­fungen

Der Bundestag beschloss am Freitag umstrittene Änderungen im Ausländerrecht. Die Listen sicherer Herkunftsstaaten sollen künftig per Rechtsverordnung erweitert werden können, der Rechtsbeistand bei drohender Abschiebehaft fällt weg.

Artikel lesen
Protestaktion der Kabul Luftbrücke und Campact am Weltflüchtlingstag vor dem Auswärtigen Amt 04.12.2025
Asyl

Bundesverfassungsgericht verlangt keine Aufnahme von Afghanen:

Frei­brief zum Wort­bruch

Ein afghanischer Richter hatte eine Aufnahmezusage für Deutschland, die ausgesetzt wurde. Das BVerfG verpflichtet die Regierung jetzt aber nur, endlich über die Visavergabe zu entscheiden. Einen Aufnahmeanspruch gab ihm Karlsruhe nicht. 
 

Artikel lesen
Haftzelle 03.12.2025
BRAK

"Abbau von Rechtsstaatlichkeit":

BRAK for­dert Bei­be­hal­tung verpf­lichten Rechts­bei­standes für Abschie­be­haft

Die Bundesregierung will den von der Ampel eingeführten verpflichtenden Rechtsbeistand im Rahmen von Asylverfahren abschaffen. Die BRAK äußert deutliche Kritik an den Plänen, das wäre ein “Abbau von Rechtsstaatlichkeit”. 

Artikel lesen
EU-Parlament (Straßburg) 03.12.2025
Korruption

Verhandlungen von Rat und Parlament erfolgreich:

EU einigt sich auf gemein­same Anti-Kor­rup­ti­ons­ge­setze

Einheitliche Strafen: Die Mitgliedsländer und das EU-Parlament einigen sich auf Standards im Kampf gegen Korruption. Manchen geht die Einigung aber nicht weit genug.

Artikel lesen
Demonstranten in Georgien auf dem Weg zum Parlament in Tiflis, Oktober 2025 02.12.2025
Asyl

VG Karlsruhe zu sicherem Herkunftsstaat:

Ein­stu­fung Geor­giens wider­spricht EU-Recht

Wie zuvor das VG Berlin hält auch das VG Karlsruhe die Einstufung Georgiens als sicheren Herkunftsstaat für nicht mit EU-Recht vereinbar. Das Gericht wendete die Regelung daher nicht an. Ab Sommer 2026 gilt eine andere Rechtslage.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DLA Piper UK LLP
Pro Bo­no Re­fe­ren­dar (m/w/x)

DLA Piper UK LLP , Mün­chen

Logo von DLA Piper UK LLP
Pro Bo­no Re­fe­ren­dar (m/w/x)

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
As­so­cia­tes - Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on - Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von Bird & Bird LLP
Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht (Ver­ga­be­recht)

Bird & Bird LLP , Mün­chen

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Mid-Le­vel As­so­cia­tes | Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Bucerius Compliance Officer 2026

22.01.2026, Hamburg

Betriebsratswahl 2026

09.12.2025

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Folgen für die Fahrerlaubnis (5 Zeitstunden)

08.12.2025

Jahresrückblick Familienrecht Stand: Dezember 2025

08.12.2025

NEU - Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

08.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH