Druckversion
Freitag, 5.12.2025, 13:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c431-17-moench-eintragung-rechtsanwalt-griechenland-berufs-standesrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
35229

Bruder Ireneos gewinnt vor EuGH: Auch ein Mönch muss als Anwalt zuge­lassen werden

07.05.2019

Griechischer Mönch (Symbol)

Sergii Figurnyi - stock.adobe.com

In Griechenland dürfen Mönche keine Rechtsanwälte werden. Ein Rechtsanwalt aus Zypern, der mittlerweile als Mönch in einem griechischen Kloster lebt, muss dennoch in Griechenland als Anwalt eingetragen werden, entschied der EuGH.

Anzeige

Wer als Jurist Orientierung sucht, kann einen Blick in das Matthäusevangelium werfen. Dort heißt es: "Niemand kann zwei Herren dienen: entweder er wird den einen hassen und den andern lieben, oder er wird dem einen anhangen und den andern verachten. Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon." 

Den Vers nimmt man in Griechenland offenbar sehr ernst. Nach den dortigen Berufs- und Standesregelungen für Rechtsanwälte ist es Mönchen nicht erlaubt, als Rechtsanwalt tätig zu sein. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die anwaltliche Unabhängigkeit nicht garantiert sei. Ein zyprischer Rechtsanwalt, der sich kurz nach seiner Anwaltszulassung auf Zypern dafür entschied, Mönch in einem griechischen Kloster zu werden, könnte diese Regelungen aber nun in Gefahr bringen.

Der Fall von Bruder Ireneos beschäftigte am Dienstag den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Er ist ausgebildeter Rechtsanwalt und seit Dezember 2014 Mitglied der zyprischen Rechtsanwaltskammer. Bruder Ireneos beantragte im Juni 2015 die Eintragung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Athen. Nach der Richtline 98/5/EG, die die Ausübung des Anwaltsberufs in anderen Mitgliedsstaaten als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde, erleichtern soll, braucht es dafür lediglich eine Bescheinigung der Rechtsanwaltskammer des Herkunftslandes. Die Eintragung im Aufnahmestaat ist dann zwingend und ermöglicht dem Anwalt, seine Tätigkeit dort unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung auszuüben.

EuGH: Bescheinigung ist einzige Voraussetzung

Die Anwaltskammer in Athen lehnte eine Eintragung des Mönchs aber unter Verweis auf die griechischen Regelungen ab. Die griechischen Anwaltskammern fürchten um die Unabhängigkeit des Anwalts und es gibt Zweifel, ob ein Mönch als Anwalt sich vollständig seinen Aufgaben widmen und streitige Fälle bearbeiten kann. Auch eine tatsächliche, nicht fiktive Niederlassung im Bezirk des geografisch zuständigen Gerichts sei womöglich nicht garantiert und ein Problem sieht man auch in der anwaltlichen Pflicht, Dienstleistungen nicht unentgeltlich zu erbringen. Das mit dem Fall beschäftigte griechische Gericht legte dem EuGH daraufhin die Frage vor, ob die Eintragung ins Anwaltsverzeichnis mit der Begründung verweigert werden kann, dass Mönche in Griechenland keine Anwälte werden dürfen.

Der EuGH gab dem Mönch nun Recht und entschied, dass eine Bescheinigung der Rechtsanwaltskammer des Herkunftsstaats die einzige Voraussetzung für die Eintragung im Aufnahmestaat ist (Urt. v. 07.05.2019, Az. C-431/17). Zusätzliche Voraussetzungen dürfe der nationale Gesetzgeber nicht hinzufügen. Die Eintragung sei aber von der Ausübung des Anwaltsberufs selbst zu unterscheiden, bei der der Anwalt den nationalen Berufs- und Standesregeln unterliegt.

Anders als die Eintragungsvoraussetzungen seien die Berufs- und Standesregeln nicht Gegenstand einer Harmonisierung. Um die Tätigkeit als Rechtsanwalt zu gestatten, könne der Aufnahmestaat deshalb weitere Garantien einfordern. Laut EuGH müssen diese aber verhältnismäßig sein. Ob das anwaltliche Berufsverbot für Mönche den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet, müsse das vorlegende griechische Gericht klären. In den Schlussanträgen zu dem Fall wurde dies aber bereits vom Generalanwalt bezweifelt.

Nach Einschätzung von Martin W. Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln und Berufsrechtler bei LLR Rechtsanwälte, hat die Entscheidung aber keine Auswirkungen auf Deutschland. "Eine Zulassungsbeschränkung wie im griechischen Recht kennt das deutsche Recht nicht", so Huff gegenüber LTO. "Der europäische Gerichtshof hat daher völlig zu Recht entschieden, dass dann, wenn die Voraussetzuneng für eine Anwaltszulassung vorliegen, egal ob im eigenen oder aus einem anderen Mitgliedsland, eine Zulassung auch zu erteilen ist", so Huff weiter.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bruder Ireneos gewinnt vor EuGH: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35229 (abgerufen am: 05.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Berufs- und Standesrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Anwaltsberuf
    • Anwaltszulassung
    • Europa
    • Freizügigkeit
    • Kirche
    • Religion
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
IMR342 03.12.2025
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Wie man eine Par­fü­merie an die Börse bringt

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht erzählt Christian Wensing von seiner Tätigkeit in der Rechtsabteilung von Douglas. Dabei geht es auch um seinen LL.M. in London und die Unterschiede zwischen Kanzlei und Unternehmen.

Artikel lesen
EU-Parlament (Straßburg) 03.12.2025
Korruption

Verhandlungen von Rat und Parlament erfolgreich:

EU einigt sich auf gemein­same Anti-Kor­rup­ti­ons­ge­setze

Einheitliche Strafen: Die Mitgliedsländer und das EU-Parlament einigen sich auf Standards im Kampf gegen Korruption. Manchen geht die Einigung aber nicht weit genug.

Artikel lesen
Richterrobe 02.12.2025
Kopftuch

VG Darmstadt bestätigt Verbot:

Mus­limin wegen Kopf­tuch vom Rich­teramt aus­ge­sch­lossen

Bewerberinnen auf Richterstellen dürfen abgelehnt werden, wenn sie ihr Kopftuch für Gerichtsverhandlungen nicht ablegen wollen, das bestätigt das VG Darmstadt. Der Fall könnte noch weitergehen. Die Rechtsfrage ist höchstrichterlich umstritten.

Artikel lesen
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe 01.12.2025
BGH

BGH zum Verjährungsbeginn beim Anwaltsregress:

Ein ver­lo­rener Pro­zess allein reicht nicht

Ein verlorener Prozess bedeutet noch nicht, dass der Anwalt etwas verbockt hat. Der BGH stellt klar: Die Verjährungsfrist für den Anwaltsregress beginnt erst, wenn Mandanten erkennen konnten, dass der mögliche Fehler bei ihrem Anwalt lag.

Artikel lesen
Eine junge Juristin blickt nachdenklich, Symbol für Geduld und Engagement in einem herausfordernden Arbeitsmarkt. 01.12.2025
Berufseinstieg

Arbeitsmarkt für Juristen 2026:

"Gerade Berufs­ein­s­teiger brau­chen mehr Geduld"

Der Nachwuchsmangel wird sich in den nächsten Jahren verstärken, doch die Wirtschaftslage ist angespannt. Personalberaterin Saskia Kummerow erklärt, worauf sich juristische Bewerber derzeit einstellen müssen.

Artikel lesen
Schild "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" 21.11.2025
Reform

Reformbedarf im Anwaltsrecht:

Kritik an Plänen des BMJV für das Berufs­recht

Das BMJV hat einen Gesetzentwurf zum anwaltlichen Berufsrecht vorgelegt. Auf der Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht wurde dieser einer kritischen Würdigung unterzogen. Änderungen am Gesetz sind wahrscheinlich, weiß Martin W. Huff.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Rechts­an­walt (m/w/d) Offs­ho­re-Wind, ma­riti­mes Wirt­schafts­recht (Cor­po­ra­te)...

ARNECKE SIBETH DABELSTEIN , Ham­burg

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
As­so­cia­tes - Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on - Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von Bird & Bird LLP
Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht (Ver­ga­be­recht)

Bird & Bird LLP , Mün­chen

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Mid-Le­vel As­so­cia­tes | Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von DLA Piper UK LLP
Pro Bo­no Re­fe­ren­dar (m/w/x)

DLA Piper UK LLP , Mün­chen

Logo von DLA Piper UK LLP
Pro Bo­no Re­fe­ren­dar (m/w/x)

DLA Piper UK LLP , Ham­burg

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Eigenbedarfs-, Verwertungs- und sonstige Kündigungen kompakt - alles Wesentliche zum Verfahrens- und

05.12.2025

Die Bedeutung des Sachverständigengutachtens im Bau- und Mietprozess (5 Zeitstunden)

05.12.2025

Der Kampf gegen die Strafakte in Beweisaufnahme und Urteilsbegründung - Unmittelbarkeitsprinzip

05.12.2025

Ausgewählte Entscheidungen des BGH zum Umgang mit Beweisanträgen

05.12.2025

Freiheitsentziehende Maßregeln nach § 63 und § 64 StGB

05.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH