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EuGH bestätigt Verstöße gegen Wettbewerbsrecht: Mil­lio­nen­strafen gegen Luft­fracht­kar­tell

26.02.2026

Ein fliegendes Flugzeug

Nur eine Airline hatte teilweise Erfolg vorm EuGH. Foto: REC and ROLL/stock.adobe

Jahrelange Preisabsprachen kommen der Luftfahrtbranche nun teuer zu stehen: Der EuGH bestätigt Bußgelder von 776 Millionen Euro gegen 13 Airlines. Er wies die Klagen gegen die Rekordstrafen der EU-Kommission fast vollständig ab.

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Mehrere große Fluggesellschaften sind mit ihren Klagen gegen millionenschwere EU-Kartellstrafen gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nahezu alle Rechtsmittel von 13 Airlines gegen ein früheres Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EUG) zurückgewiesen. Damit haben Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 776 Millionen Euro wegen unerlaubter Preisabsprachen weitgehend Bestand (Urt. v. 26.02.2026, Az. C-367/22 P u. a.).

Die Strafen gehen auf ein Luftfrachtkartell zurück, das sich über mehrere Jahre erstreckte. Zwischen 1999 und 2006 hatten zahlreiche Fluggesellschaften Preisbestandteile abgestimmt – darunter Treibstoff- und Sicherheitszuschläge – und sich zudem geweigert, Spediteuren Provisionen auf diese Aufschläge zu zahlen.

Die Europäische Kommission stellte dabei fest, dass die Fluggesellschaften gegen Bestimmungen des Art. 101 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen hatten, der Kartellabsprachen innerhalb der EU verbietet. Da das Kartell auch Auswirkungen auf Nachbarstaaten hatte, wurde zudem ein Verstoß gegen Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie gegen Art. 8 des Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und der Schweiz festgestellt, welcher die Wettbewerbsregeln auf den Flugverkehr mit der Schweiz ausdehnt. Die Sanktionen erfolgten auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003. Zweck dieser Verordnung ist die Durchführung der Artikel 101 und 102 AEUV, um Kartelle sowie die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung wirksam zu unterbinden.

Ein kleiner Erfolg und ein Kronzeuge

Lediglich die SAS Cargo Group hatte teilweise Erfolg: In ihrem Fall beanstandeten die Richterinnen und Richter Fehler bei der Bußgeldberechnung. Die gegen das skandinavische Frachtunternehmen verhängte Geldbuße wurde daher herabgesetzt. Die deutsche Lufthansa kam trotz ihrer Beteiligung an dem Verfahren ohne Geldbuße davon, da sie von einer Kronzeugenregelung profitiert hatte. Gleichwohl hatte auch sie gegen den Kommissionsbeschluss geklagt – vergeblich. Für alle übrigen Beteiligten blieb es bei den Sanktionen.

Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit mehr als einem Jahrzehnt hin. Ein erster Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2010, mit dem Geldbußen von rund 790 Millionen Euro verhängt worden waren, wurde vom EU-Gericht wegen innerer Widersprüche teilweise kassiert. Die Behörde legte daraufhin 2017 nach, beseitigte die gerügten Begründungsmängel und senkte die Gesamtsumme der Bußen leicht ab. Auch gegen diesen zweiten Beschluss zogen die Airlines vor Gericht – letztlich ohne Erfolg.

dpa/xp/LTO-Redaktion

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EuGH bestätigt Verstöße gegen Wettbewerbsrecht: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59409 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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