Druckversion
Tuesday, 24.05.2022, 00:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c30216-beweislast-mitteilung-annulierung-flug-entschaedigung/
Fenster schließen
Artikel drucken
22888

EuGH zu Flugannullierung: Mit­tei­lung an den Rei­se­ver­mittler reicht nicht

11.05.2017

Flug fällt aus

© asawinklabma - Fotolia.com

Zwei Wochen vor Abflug müssen Fluggesellschaften ihre Gäste über eine Annullierung des Flugs unterrichten, sonst wird's teuer. Eine Mitteilung nur an den Reisevermittler reicht nicht, entschied der EuGH.

Anzeige

Reisende haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nicht rechtzeitig über die Streichung ihrer Flugverbindung informiert werden. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag urteilte, müssen Fluggesellschaften ihre Kunden mindestens zwei Wochen vorher eine Nachricht zukommen lassen. Unerheblich sei dabei, ob der Reisende bei der Airline selbst oder über einen Reisevermittler gebucht habe (Urt. v. 11.05.2017, Az. C-302/16).

Im vorliegenden Fall hatte ein Niederländer erst zehn Tage vor seinem geplanten Abflugtermin vom Reisevermittler erfahren, dass sein Flug gestrichen worden war. Die Fluggesellschaft hatte den Vermittler eigentlich rechtzeitig auf die Annullierung hingewiesen, dieser hatte den Hinweis aber erst über einen Monat später an den Fluggast weitergeleitet. Nach einer Unionsverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) steht Reisenden, die nicht rechtzeitig über eine Annullierung informiert werden, ein Pauschalbetrag von 600 Euro zu. Der Niederländer klagte daraufhin gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung der Entschädigung.

Die Fluggesellschaft trägt die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Flugannullierung unterrichtet wurde, entschied der EuGH nun. Kann das Unternehmen nicht beweisen, dass der Fluggast mindestens zwei Wochen vor Abflug unterrichtet worden ist, sei es zur Zahlung des Ausgleichs verpflichtet. Dies gelte unabhängig davon, ob der Beförderungsvertrag unmittelbar mit dem Fluggast oder über einen Reisevermittler geschlossen wurde. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass die Verordnung das Luftfahrunternehmen nicht daran hindere, Erstattung von einem Reiseunternehmen oder einer anderen Person zu verlangen, mit der es in einer Vertragsbeziehung steht.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zu Flugannullierung: Mitteilung an den Reisevermittler reicht nicht . In: Legal Tribune Online, 11.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22888/ (abgerufen am: 24.05.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Wegen der Sanktionen gegen Russland - Rus­si­scher Jum­bojet am Flug­hafen Hahn fest­ge­setzt
  • EuGH zur Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung - Ent­schä­d­i­gung bei Flug­ver­spä­tung außer­halb der EU mög­lich
  • OVG NRW zum Flughafen Düsseldorf - Flug­ha­fen­be­t­reiber muss Sicher­heits­kon­trolle bau­lich sichern
  • LG Köln zu missglückter Traumreise - Kein Sch­mer­zens­geld für Wes­pen­stich und andere all­ge­meine Lebens­ri­siken
  • LG Berlin zur Rückerstattung bei anulliertem Flug - Geld nur bei eigener Buchung zurück
  • Rechtsgebiete
    • Europa- und Völkerrecht
  • Themen
    • Beweislast
    • Fluggastrechte
    • Flugverkehr
    • Reise
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
TopJOBS
Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Per­so­nal­we­sen

Bundeswehr , Köln

Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te im Soft­wa­re Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Le­gal En­gineer (m/w/d)

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei , Köln und 1 wei­te­re

Pro­zess­an­walt (m/w/d)

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei , Ber­lin

Re­fe­rent (m/w/d) für Rechts­po­li­tik

Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag , Ber­lin

Werk­stu­dent (m/w/d) im Be­reich Plat­form Ma­na­ge­ment

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Rechts­an­walt (m/f/d)

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Kua­la Lum­pur

No­ta­ras­ses­so­rin / No­ta­ras­ses­sor (w/m/d)

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung , Dres­den

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) IT-Un­ter­stüt­zung

Bundeswehr , Bonn

No­ta­ras­ses­so­ren und No­ta­ras­ses­so­rin­nen (w/m/d)

Notarkammer Sachsen-Anhalt , Mag­de­burg

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Besteuerung der öffentlichen Hand

24.05.2022

HealthTech | Digital Legal Academy 2022

24.05.2022

Wie werde ich Klimajurist*in?

24.05.2022

Fortbildung Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Selbststudium/ online

25.05.2022

VersicherungswirtschaftCLUB – Das Talkformat

25.05.2022

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH