Druckversion
Donnerstag, 15.10.2026, 22:56 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c220-18ppu-europaeischer-haftbefehl-ungarn-haftbedingungen-beschwerde-moeglichkeit
Fenster schließen
Artikel drucken
29555

EuGH-Generalanwalt zu Haftbefehl aus Ungarn: Wer sich beschweren kann, darf aus­ge­lie­fert werden

04.07.2018

Gefängniszelle

© trahko - stock.adobe.com

Das Bremer Oberlandesgericht liegt wieder einmal im Clinch mit ungarischen Justizbehörden. Nun hat EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona zum Vertrauen gemahnt: Misstrauen in die Haftbedingungen müsse gut begründet sein.

Anzeige

Erst im April 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) über einen Streit zwischen einem ungarischen Gericht und dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Bremen entschieden. Damals ging es um einen europäischen Haftbefehl, den zu vollstrecken man zögerte, weil Zweifel an ordentlichen Haftbedingungen in Ungarn bestanden.

Nun ist ein weiterer solcher Zwist vor dem Gerichtshof gelandet. Doch die Situation habe sich geändert, betonte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona am Mittwoch in seinen Schlussanträgen: Da die Ungarn in der Zwischenzeit Rechtsmittel zur Beschwerde gegen unzureichende Haftbedingungen eingeführt hätten, sei zunächst einmal Vertrauen angeraten. Eine Auslieferung könne damit nicht aufgrund unmenschlicher Haftbedingungen verweigert werden (Az. C-220/18 PPU).

Der Mann, um den es in diesem Fall geht, ist ungarischer Staatsbürger und sitzt seit November 2017 aufgrund eines früheren Haftbefehls aus Ungarn, basierend auf Verurteilungen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Betrugs und Einbruchdiebstahls, in deutscher Haft. Das ungarische Gericht forderte nun in Form eines zweiten Haftbefehls die Auslieferung des Mannes, doch das Hanseatische OLG wollte dem zunächst nicht nachkommen. Stattdessen schickte man ein Schreiben zurück mit der Bitte, die dem Mann drohenden Haftbedingungen näher zu erklären. Bereits im Rahmen des ersten Ersuchens hatten die Ungarn den Bremern zugesichert, dass der Verhaftete keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne der EU-Grundrechtecharta (GRCh) ausgesetzt werde.

EuGH billigte 2016 Verweigerung der Auslieferung

Zudem hatte Ungarn im Oktober 2016 Rechtsvorschriften verabschiedet, die Inhaftierten die Möglichkeit von Beschwerden gegen ihre Haftbedingungen geben. Das reichte dem OLG allerdings nicht aus, weshalb man weitere Informationen über die Haftbedingungen forderte - diese Anfrage blieb allerdings unbeantwortet. So ersuchte man schließlich den EuGH um Klärung der Frage, ob die bloße Beschwerdemöglichkeit ausreiche, um einen Bürger trotz Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Haftbedingungen auszuliefern.

In seinen Schlussanträgen lieferte Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona nun ein Plädoyer für das gegenseitige Vertrauen unter EU-Mitgliedsstaaten, auch was die Integrität der Justiz anbelangt. Im 2016 entschiedenen Fall hatte der EuGH noch geurteilt, dass ein Haftbefehl nicht vollstreckt werden dürfe, wenn die konkrete Gefahr von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung bestehe (Az. C-404/15 und C-659/15 PPU). Dies sieht Campos Sánchez-Bordona aber eben durch die Einführung des neuen Beschwerdesystems in Ungarn nicht mehr gegeben.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe auch festgestellt, so der Generalanwalt, dass die Beschwerdemöglichkeit in Ungarn eine realistische Möglichkeit biete, gegen unzureichende Haftbedingungen vorzugehen. Es handele sich nicht um ein bloß theoretisches und praktisch kaum durchführbares Verfahren.

Zudem könne auf gegenseitigem Vertrauen beruhendes System der Zusammenarbeit in Strafsachen nicht bestehen, wenn die Gerichte eines Mitgliedsstaates Ersuchen der Gerichte eines anderen so behandelten, "als wäre deren Sensibilität für den Schutz der Grundrechte geringer als ihre eigenen".

Fragen zu Haftbedingungen begründet - aber nur in Grenzen

Ganz so sicher war sich der Generalanwalt aber offenbar auch nicht, was die Zuverlässigkeit des ungarischen Beschwerdesystems angeht. Das OLG habe sich nämlich gleichwohl zurecht nach den Haftbedingungen erkundigt, da im vorliegenden Fall nicht sicher sei, dass die Neuerung ihre Wirkung "in dem Maße entfaltet habe, dass die Gefahr einer Verletzung dieses Rechts zur Ausnahme geworden sei", wie es in der Mitteilung des EuGH heißt.

Erkundigen könne sich das Gericht aber nur nach Umständen, die für die Beurteilung einer konkreten Gefahr für den jeweiligen Auszuliefernden beträfen. Alles darüber Hinausgehende brauche der ersuchende Staat nicht zu beantworten. Bei der Beurteilung müsse auch die von den Ungarn gegebene Garantie für die rechtmäßigen Haftbedingungen besonders berücksichtigt werden.

Da das OLG einige Fragen gestellt hatte, die nach Ansicht des Generalanwalts weit über das Erforderliche hinaus gingen, konnte man in Bremen nicht auf die Beantwortung aller Fragen bestehen, um die Auslieferung durchzuführen.

mam/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH-Generalanwalt zu Haftbefehl aus Ungarn: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29555 (abgerufen am: 15.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Haft
    • Rechtsschutz
    • Rechtsstaat
    • Ungarn
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Péter Magyar zu Besuch in Brüssel 13.10.2026
Ungarn

Anti-Korruptions-Reformen:

EU gibt nach Macht­wechsel in Ungarn 4,2 Mil­li­arden Euro frei

Nachdem Viktor Orbán nicht mehr in Budapest regiert, lässt die EU zuvor eingefrorene Milliarden fließen. Auch Regeln zu Homosexualität im Kinderschutzgesetz werden geändert.

Artikel lesen
Ein vergrabener 500 Euro Schein 08.10.2026
Bewährung

OLG Frankfurt sieht negative Legalprognose:

Wer seine Mil­lionen-Beute nicht preis­gibt, bleibt in Haft

Wo sind die 2,3 Millionen Euro? Wegen 458 Betrugsfällen wurde ein Mann zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Weil er den Behörden nicht verrät, wo die Beute ist, muss er die Strafe vollständig absitzen.

Artikel lesen
Andreas Voßkuhle, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts 08.10.2026
Rechtswissenschaftler

Traditionsreiche Staatsrechtsvereinigung benennt sich um:

"Ver­en­gung auf Männer trifft seit Jahr­zehnten nicht mehr zu"

Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer hat sich zu einer Änderung ihres Namens durchgerungen und heißt künftig: "Vereinigung für Staatsrechtslehre". Auch mit Blick auf den Ausschluss von Mitgliedern kommt es zur Satzungsänderung.

Artikel lesen
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). 05.10.2026
Asyl

BGH zu rechtswidriger Überstellungshaft:

Meh­rere Asy­l­an­träge sind keine aus­drück­liche Fluchtan­kün­di­gung

Ein Staatenloser kam in Haft, weil er zuvor in anderen EU-Ländern Asyl gesucht hatte: Fluchtgefahr, so das Landgericht. Diese Annahme, die nur auf dem Verhalten des Mannes beruhte, lässt der BGH aber ohne ausdrückliche Erklärung nicht gelten.

Artikel lesen
Straßenfeger beseitigen Laub an einer Gedenkstätte für Mauertote in Berlin 03.10.2026
Jurastudium

SED-Unrecht: Randthema in Studium, Forschung und Lehre:

Ein Gesetz, das im Hör­saal kaum ankommt

In Deutschland kann man das Jurastudium abschließen, ohne je vom SED-Unrecht gehört zu haben. Dabei sieht eine gesetzliche Regelung diese Befassung mit dem Thema vor. Ein Grund liegt in der dünnen Forschungsbasis.

Artikel lesen
Das Löwengebäude am Universitätsplatz in Halle 02.10.2026
Rechtsstaat

"Freiheitsfeindliche Bestrebungen" in Deutschland:

230 Zivil­recht­s­pro­fes­soren sorgen sich um den Rechts­staat

Angesichts jüngster politischer Entwicklungen warnen Zivilrechtswissenschaftler eindringlich vor einer Erosion des Rechtsstaats und seiner Institutionen. Entstanden ist die Initiative bei der Zivilrechtslehrervereinigung in Halle.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Bundesamt für Justiz
Voll­ju­ris­tin­nen bzw. Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Justiz, Bonn

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­beit (m/w/d) | Öf­f­ent­li­ches Recht / Ver­ga­be­recht |...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Ber­lin

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Wirt­schafts­straf­recht &...

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
RVG 2026: Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen – Gebührenpotentiale nutzen!

16.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten-Poliscan, TraffiStar, VKS und Co.

19.10.2026

Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

20.10.2026

Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

26.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH