Druckversion
Freitag, 7.11.2025, 19:26 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c-724-18-c-727-18-airbnb-vermietung-urlauber-touristen-staedte-wohnraum-mangel
Fenster schließen
Artikel drucken
42865

EuGH zur Zweckentfremdung: Ver­mie­tungen über Airbnb dürfen ein­ge­schränkt werden

22.09.2020

Airbnb-Logo

© ink drop - stock.adobe.com

In eine möblierte Wohnung statt ins Hotel? Viele Touristen nutzen kurzzeitige Vermietungen über Plattformen wie Airbnb. Zahlreiche Großstädte gehen gegen Zweckentfremdung vor. Dürfen sie, entschied jetzt der EuGH in einem Grundsatzurteil.

 

Anzeige

Im Kampf gegen den städtischen Wohnungsmangel dürfen EU-Staaten kurzzeitige Vermietung über Plattformen wie Airbnb einschränken. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag zu einer Regelung aus Frankreich entschieden (Urt. v. 22.09.2020, Rechtssache C-724/18 und C-727/18).

Dort brauchen Wohnungseigentümer in Großstädten mit über 200.000 Einwohnern und in der Nähe von Paris eine Genehmigung, wenn sie regelmäßig möblierte Wohnungen kurzzeitig vermieten, ohne selbst dort zu wohnen. Zwei Anbieter taten dies ohne die geforderte Genehmigung, wurden deshalb mit einem Bußgeld belegt und zur Rückumwandlung der Räume in Wohnungen zur längerfristigen Vermietung verpflichtet. Sie klagen dagegen in Frankreich.

Die mit dem Fall befassten französischen Richter legten dem EuGH unter anderem die Frage vor, ob die Auflagen der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123) entsprechen. Das bestätigte der EuGH in seinem Grundsatzurteil.

Kampf gegen Wohnungsmangel dient dem allgemeinen Interesse

Über die Richtlinie soll ein gemeinsamer europäischer Markt hergestellt werden, auf dem Dienstleistungen grenzüberschreitend erbracht werden können. Nach Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie dürfen die Mitgliedstaaten Dienstleistungen deswegen nur unter bestimmten Voraussetzungen von einer Genehmigung abhängig machen. Dazu zählt unter anderem, dass zwingende Gründe des Allgemeininteresses diesen Schritt rechtfertigen und das angestrebte Ziel – hier der Zugang zu Wohnraum in Großstädten - nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden kann.

Der EuGH hat keinen Zweifel daran gelassen, dass der Kampf gegen Wohnungsmangel dem allgemeinen Interesse dient und die Mitgliedstaaten Regelungen schaffen dürfen, die den Zugang zu Wohnraum ermöglichen und die Lage auf den Immobilienmärkten entspannen. Die in Rede stehende französische Umsetzung haben die Luxemburger Richter auch als verhältnismäßig angesehen, weil sie räumlich begrenzt anwendbar sei und nur bestimmte Vermietungen betreffe. Vermieter, die ihren Hauptwohnsitz beispielweise an derselben Adresse haben, sind von der Regelung ausgenommen.  

Airbnb teilte zum Urteil mit, eine Mehrzahl ihrer Anbieter in Paris böten ihre eigene Wohnung zur kurzzeitigen Vermietung an und nicht eine Zweitwohnung. Deshalb sei die Plattform in Paris von dem Fall kaum betroffen. Eine Unternehmenssprecherin betonte: "Wir begrüßen die Entscheidung, die für Klarheit bei den Gastgebern, die eine Zweitwohnung in Paris teilen, sorgen wird."

Behörde vor Ort entscheidet über Wohnungsnot

Die 2008 in den USA gegründete Plattform Airbnb und ähnliche Angebote sind bei Touristen als Alternative zu Hotels sehr beliebt. Für kommerzielle Anbieter ist die kurzfristige Vermietung für wenige Nächte meist viel lukrativer als längerfristige Mietverhältnisse. Doch gibt es in Metropolen weltweit heftige Kritik. Deutsche Großstädte wie Berlin, Hamburg oder München verhängen inzwischen hohe Bußgelder gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum.

Die französische Regelung geht mit der Genehmigungspflicht gegen die "Umnutzung" vor und lässt den Gemeinden Freiraum, die Voraussetzungen für die Genehmigung zu bestimmen. Unter anderem dürfen Kommunen als Bedingung für die Kurzzeitvermietung die Umwandlung anderer Räume in Wohnraum verlangen. Auch dies bestätigte der EuGH grundsätzlich. Allerdings müssen französische Richter demnach im Einzelnen prüfen, ob dies vor Ort tatsächlich hilft, Wohnungsmangel zu bekämpfen. Auch müsse berücksichtigt werden, ob die Ausgleichspflicht in der Praxis umzusetzen sei.

Nach dem Urteil ist der nationale Gesetzgeber auch nicht dazu verpflichtet, bestimmte Schwellenwerte vorzugeben, ab wann von einer Wohnungsnot auszugehen ist. Es ist ausreichend, wenn die Regelung das Ziel und objektive Gesichtspunkte vorgibt, nach denen die örtlichen Behörden handeln können. Diese müssten dann klar, eindeutig und objektiv bestimmen, welche Vermietungen verboten seien. Der französische Gesetzgeber hatte von "regelmäßiger Kurzzeitvermietung einer möblierten Wohnung an Personen, die sich lediglich vorübergehend in der betreffenden Gemeinde aufhalten, ohne dort einen Wohnsitz zu begründen" gesprochen, was er EuGH als rechtmäßig erachtete.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zur Zweckentfremdung: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42865 (abgerufen am: 09.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Miet- und WEG-Recht
    • Airbnb
    • Mietwohnung
    • Wohneigentum
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Mietwohnungen 29.10.2025
Mietvertrag

JuMiko-Vorschlag zu Wohnungsleerstand nach Tod des Mieters:

Ver­mieter sollen nicht mehr auf die Erben warten müssen

Versterben alleinlebende Menschen, bleibt ihre Mietwohnung oft lange ungenutzt. Erben müssen erst aufwendig ermittelt werden. Auf der JuMiKo sollen Änderungen im BGB angestoßen werden, damit der Wohnraum wieder schneller verfügbar wird.

Artikel lesen
Glatteis 15.10.2025
Winterdienst

BGH zur Wohnungseigentümergemeinschaft:

Ver­mieter haftet für Sturz des Mie­ters

Wer bei Eisglätte nicht vor dem eigenen Haus streut, haftet für die Folge von Stürzen. Wie die Rechtslage beim Sturz eines Mieters vor einem von einer Wohnungseigentümergemeinschaft verwalteten Haus ist, hat nun der BGH geklärt.

Artikel lesen
Untervermietung 10.10.2025
Untervermietung

Entscheidung des BGH mit Spannung erwartet:

Unter­ver­mie­tung mit Gewinn als legitimes Geschäfts­mo­dell?

Der BGH wird im Januar entscheiden, ob ein Mieter seine Wohnung mit Gewinn untervermieten darf oder ob dies einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache darstellt. Undine Christian und Franziska Brachthäuser mit einer Einordnung.

Artikel lesen
Savannah-Katze 07.10.2025
Haustiere

OVG NRW zur Haltung von Tieren im Wohngebiet:

Sav­annah-Katze "Muffin" muss aus­ziehen

Verwaltungsrecht ist langweilig? Nicht, wenn es um gefährliche Tiere geht und auch Justin Bieber eine Rolle spielt. Für das OVG NRW war der Fall dennoch ziemlich klar.

Artikel lesen
Ein älterer Mann im Eingangsbereich eines Wohngebäudes 06.10.2025
Sozialhilfe

Hessisches Landessozialgericht zu Räumungsklage:

Keine Über­nahme von schon bezahlten Pro­zess­kosten

36 Jahre wohnte ein Mann in derselben Wohnung, dann kam die Eigenbedarfskündigung. Der Sozialhilfeempfänger verlor die Räumungsklage und bezahle die Prozesskosten. Die Stadt Kassel muss ihm diese nicht erstatten, so das LSG Hessen.

Artikel lesen
Bodenbauarbeiten für eine Balkontür 22.09.2025
Eigentum

AG München klärt Eigentümerstreit:

Kälte, Wasser und ein großes Loch

Eigentümer wollten eine zweite Balkontür zu ihrer Loggia haben, doch die Miteigentümer waren dagegen: Zu groß sei die Gefahr, dass der Umbau die ganze Wohnung beeinträchtige. Das AG entschied nun, dass solche Ängste auch begründet sein müssen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Mid-Le­vel As­so­cia­tes | Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von DLA Piper UK LLP
Pro Bo­no Re­fe­ren­dar (m/w/x)

DLA Piper UK LLP , Köln

Logo von ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Rechts­an­walt (m/w/d) Offs­ho­re-Wind, ma­riti­mes Wirt­schafts­recht (Cor­po­ra­te)...

ARNECKE SIBETH DABELSTEIN , Ham­burg

Logo von DLA Piper UK LLP
Pro Bo­no Re­fe­ren­dar (m/w/x)

DLA Piper UK LLP , Mün­chen

Logo von Stiftung Umweltenergierecht
ei­ne Ju­ris­tin/ei­nen Ju­ris­ten (m/w/d) als Wis­sen­schaft­ler in Voll- oder...

Stiftung Umweltenergierecht , Würz­burg

Logo von Bird & Bird LLP
Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht (Ver­ga­be­recht)

Bird & Bird LLP , Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Dispute Resolution INSIGHTS: Lerne unser Team kennen

19.11.2025, Frankfurt am Main

Wegzüge und Zuzüge im Steuerrecht

10.11.2025

Logo von Fieldfisher
Real Estate Praxis Update: Der Blick ausländischer Investoren auf den Immobilienmarkt Deutschland

13.11.2025, Hamburg

Logo von e-fellows.net GmbH & Co. KG
LL.M. Day München

22.11.2025, München

§ 15 FAO - Designrecht / Produktschutz

10.11.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH