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EuGH zum Asylrecht: Über­stel­lung eines Asyl­be­werbes erst nach Zustim­mung durch EU-Staat

31.05.2018

Asyl in Europa?

© Matthias Stolt - stock.adobe.com

Ein Flüchtling beantragt in Deutschland Asyl, reist dann aber nach Frankreich weiter. Die französischen Behörden wollen ihn möglichst schnell nach Deutschland zurückschicken. Das geht nur mit deutscher Zustimmung, urteilt der EuGH.

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EU-Staaten dürfen Asylbewerber einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) zufolge nicht ohne Weiteres in jenes EU-Land zurückschicken, in dem diese zuvor internationalen Schutz beantragt haben. Aus den geltenden Dublin-Regeln ergebe sich eindeutig, dass das Land der Wiederaufnahme zuvor zugestimmt haben müsse, urteilte der EuGH am Donnerstag (Urt. v. 31.05.2018, Az. C-647/16).

Hintergrund war ein Fall mit deutscher Beteiligung. Konkret ging es um einen Iraker, der in Deutschland Asyl beantragt hatte, dann aber nach Frankreich reiste, wo er vorläufig festgenommen wurde. Die französischen Behörden befanden Deutschland nach den geltenden Dublin-Regeln als zuständig für das Asylverfahren und ersuchten die Bundesrepublik deshalb um Wiederaufnahme des Irakers. Noch am selben Tag beschloss Frankreich, den Iraker nach Deutschland zu überstellen.

Dieser wehrte sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht Lille. Bevor Deutschland nicht auf das Wiederaufnahmegesuch geantwortet habe, dürfe seine Überstellung den Dublin-Regeln zufolge nicht angeordnet werden, argumentierte er. Das Gericht in Lille rief daraufhin den EuGH zur Auslegung der gültigen EU-Regeln an.

Der EuGH stellte nunmehr fest, dass sich aus dem Wortlaut, der Entstehungsgeschichte und dem Ziel der Dublin-III-Verordnung eindeutig ergebe, dass eine Überstellungsentscheidung erst erlassen und dem Betroffenen zugestellt werden dürfe, nachdem der ersuchte Mitgliedstaat seiner Wiederaufnahme stillschweigend oder ausdrücklich zugestimmt habe. Wie das Gericht in einer Pressemitteilung erläuterte, sei dies auch deshalb geboten, damit der Betroffene die Möglichkeit habe, wirksam Rechtsbehelfe einzulegen.

dpa/hs/LTO-Redaktion

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EuGH zum Asylrecht: . In: Legal Tribune Online, 31.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28897 (abgerufen am: 08.08.2026 )

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