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35585

EuGH bestätigt Urteil des EuG: Le Pen muss 300.000 Euro zurück­zahlen

24.05.2019

Marine Le Pen im Jahr 2012

© Remy Noyon, flickr.com, CC BY-SA 2.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Weil sie nicht nachweisen konnte, eine Assistentin beschäftigt zu haben, muss Marine Le Pen dafür bereitgestellte EU-Gelder nach einem Urteil des EuG zurückzahlen. Mit ihrer Beschwerde scheiterte sie nun auch vor dem EuGH.

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Die französische Politikerin Marine Le Pen muss nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshof (EuGH) 300.000 Euro an das EU-Parlament zurückzahlen, wie am Freitag bekannt wurde (Beschl. v. 21.05.2019, Az. C-525/18 P). Das Gericht wies damit die Beschwerde der Politikerin gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zurück.

Vor knapp einem Jahr urteilte das EuG, dass Le Pen 300.000 Euro an die EU zurückzahlen muss. Sie hatte für ihre Zeit als Abgeordnete des Europäischen Parlamentes Gelder für eine parlamentarische Assistenz bewilligt bekommen, konnte aber nie nachweisen, eine solche wirklich beschäftigt zu haben.

Gegen das Urteil legte die Vorsitzende des rechtsextremistischen Rassemblement National (ehemals Front National) Beschwerde ein, sodass sich die Richter des EuGH der Sache annehmen mussten. Mit ihren Argumenten, hinter der Kampagne steckten ihre politischen Gegner, konnte sie aber auch den EuGH nicht überzeugen.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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EuGH bestätigt Urteil des EuG: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35585 (abgerufen am: 15.10.2026 )

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