EuGH bemängelt Laufzeitverlängerungen: Zwei bel­gi­sche Atom­kraft­werke vor dem Aus?

30.07.2019

Belgien hat ohne Umweltprüfungen die Laufzeit von zwei umstrittenen Atomreaktoren verlängert. Der EuGH sagt nun: So geht es nicht. Müssen die Kraftwerke möglicherweise schon bald vom Netz?

Belgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für zwei umstrittene Atomreaktoren gegen Europarecht verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag entschied, hätte die entsprechende Genehmigung für die Meiler Doel 1 und Doel 2 bei Antwerpen nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen. Sie gestattet es, die Reaktoren bis 2025 statt bis 2015 zu betreiben (Urt. v. 29.07.2019, Az. C-411/17).

Ob die bereits mehr als 40 Jahre alten Atomkraftwerke nun abgeschaltet werden müssen, bleibt allerdings zunächst offen. Die Richter in Luxemburg entschieden nämlich, dass die Genehmigung im Fall "einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung" vorübergehend aufrechterhalten werden kann. Die Auswirkungen auf die Umwelt könnten dann nachträglich untersucht werden.

Rücksicht auf Nachbarstaaten notwendig

Der EuGH wies allerdings darauf hin, dass wegen der unmittelbaren Nähe des Kraftwerks zu den Niederlanden auch ein grenzüberschreitendes Prüfungsverfahren notwendig sei. Zur niederländischen Grenze sind es von den Reaktoren weniger als fünf Kilometer.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßte das Urteil des EuGH. "Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken dürfen nicht einfach an der Öffentlichkeit vorbei durchgesetzt werden, sondern gehen alle etwas an - auch die Bevölkerung in den Nachbarstaaten", sagte die Ministerin in einer am Nachmittag verbreiteten Erklärung. "In Deutschland halten wir Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken für den falschen Weg. Es wäre gut, wenn auch unsere Nachbarländer sich auf die Modernisierung ihrer Energieversorgung konzentrieren würden statt auf atomare Sackgassen."

Belgien hat insgesamt sieben Atomreaktoren an zwei Standorten. Von Doel im Norden des Landes sind es rund 120 Kilometer zur Grenze von Nordrhein-Westfalen, vom zweiten Standort Tihange sind es sogar weniger als 60 Kilometer. Vor allem das Kraftwerk Tihange steht immer wieder wegen Schäden und Störungen in der Kritik, besonders in Deutschland.

Die Entscheidung zur Laufzeitverlängerung war von Belgien getroffen worden, um Stromengpässe im Winter zu vermeiden. Mit der Genehmigung gehen nach EuGH-Angaben umfangreiche Modernisierungsarbeiten einher, die die Einhaltung der aktuellen Sicherheitsvorschriften gewährleisten sollen. Sie sollen einen Umfang von rund 700 Millionen Euro haben.

Europarechtliche Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich

Die baugleichen Anlagen Doel 1 und Doel 2 leisten zusammen rund 880 Megawatt und gingen 1975 ans Netz. Am Standort gibt es zudem noch den 1982 in Betrieb gegangenen Reaktor Doel 3 mit 1.006 Megawatt und den 1985 gestarteten Reaktor Doel 4 mit 1.033 Megawatt Leistung.

Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war eine Nichtigkeitsklage von Umweltschutzorganisationen gegen das belgische Gesetz über die Laufzeitverlängerung. Der damit befasste belgische Verfassungsgerichtshof schaltete dann den EuGH ein. Konkret wollte er von den EuGH-Richtern wissen, ob Laufzeitverlängerungen europarechtliche Umweltverträglichkeitsprüfungen erfordern.

Grünen-Politiker begrüßten die Entscheidung aus Luxemburg. "Es ist gut, dass der EuGH mit diesem Urteil klarstellt, dass Energieengpässe allein keine Regierung und kein Unternehmen dazu bemächtigen, an den Bürgerinnen und Bürgern sowie den benachbarten Mitgliedstaaten vorbei gefährliche und rückwärtsgewandte Energiepolitik zu betreiben", kommentierte die deutsche Europaabgeordnete Jutta Paulus.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH bemängelt Laufzeitverlängerungen: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36747 (abgerufen am: 10.10.2024 )

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