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EuGH zu gesponserten Zeitungsartikeln: EU-Richtlinie steht baden-württembergischen Pressegesetz entgegen

11.07.2013

Generalanwalt Wathelet hat am Donnerstag seine Schlussanträge zur Kennzeichnungspflicht gesponserter Zeitungsartikel als Anzeigen vorgelegt. Danach ist die betroffene landesrechtliche Regelung strenger als die Europäische Richtlinie - strengere Maßnahmen sind den Mitgliedstaaten allerdings untersagt.

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Hintergrund für das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofes (BGH) war die Frage, ob es einer Verlagsgesellschaft auf der Grundlage von § 10 des Landespressegesetzes Baden-Württemberg verboten werden könne, entgeltliche Veröffentlichungen in eine Zeitung aufzunehmen oder aufnehmen zu lassen, die nicht mit dem Wort "Anzeige" bezeichnet sind. Das Gericht war sich unsicher, ob die Richtlinie 2005/29 einer solchen landesrechtlichen Regelung entgegensteht.

Dies bejahte Wathelet in seinem heutigen Schlussantrag (Az. C-391/12). Nach der Richtlinie sei eine als Information getarnte Werbung nicht als unlautere Geschäftspraxis einzustufen, wenn die besondere Finanzierung dieser Art von Veröffentlichung aus dem Inhalt oder aus für den Verbraucher klar erkennbaren Bildern und Tönen eindeutig hervorgehe. Darüber hinaus werde eine besondere Kennzeichnung nicht verlangt. Die landesrechtliche Vorschrift hingegen schreibe grundsätzlich die Verwendung des Wortes "Anzeige" vor.

Im Ergebnis sei die landesrechtliche Regelung dadurch strenger als die Richtlinie, die die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Geschäftspraktiken vollständig angeglichen habe und den Mitgliedstaaten strengere Maßnahmen untersage.

Unter gewissen Voraussetzungen falle das Landespressegesetz allerdings nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie: Dies gelte etwa für Veröffentlichungen, die von politischen Parteien, gemeinnützigen Vereinigungen oder ähnlichen Organisationen, die keinen kommerziellen Zweck verfolgen, finanziert würden.

age/LTO-Redaktion

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EuGH zu gesponserten Zeitungsartikeln: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9120 (abgerufen am: 16.01.2026 )

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