Druckversion
Samstag, 7.03.2026, 01:27 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c-348-20-p-nord-stream-2-nichtigkeitsklage-gegen-gasrichtlinie-zulaessig
Fenster schließen
Artikel drucken
49022

EuGH widerspricht EuG: Nord Stream 2 AG darf gegen Gas­richt­linie klagen

12.07.2022

Konstruktion einer Gaspipeline von Nord Stream

Die Nord Stream 2 AG darf gegen die europäische Gasrichtlinie mit einer Nichtigkeitklage vorgehen. Foto: Mike Mareen - stock.adobe.com

Wer eine Versorgungsleitung betreibt, soll nicht gleichzeitig das Gas vertreiben - so die Idee hinter der europäischen Gasrichtlinie. Das dagegen auch ein Unternehmen wie die schweizerische Nord Stream 2 klagen kann, hat nun der EuGH entschieden.

Anzeige

Die vom russischen Energiekonzern Gazprom kontrollierte Nord Stream 2 AG darf gegen die EU-Gasrichtlinie klagen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob am Dienstag einen Beschluss des nachgeordneten Gerichts der Europäischen Union (EuG) auf, das eine Klage des Unternehmens zuvor als abgewiesen hatte (Urt. v. 12.07.2022, Rechtssache C-348/20 P).

Ausgangspunkt war eine Gesetzesänderung der Europäischen Union von 2019, wonach die Gasrichtlinie zukünftig auch für Nicht-EU-Staaten gelten soll. Sie legt Auflagen für Energieunternehmen fest – unter anderem soll der Betrieb einer Versorgungsleitung von dem Vertrieb des Gases getrennt werden.

Daran störte sich unter anderem die Nord Stream 2 AG. Das schweizerische Unternehmen trieb nämlich gerade den Bau einer zweiten Gaspipeline zwischen Russland und Deutschland voran. Das Gericht der Europäischen Union wies allerdings eine Klage der Gazprom-Tochter gegen die Änderungsrichtlinie als unzulässig ab. Gegen diesen Beschluss legte die Gesellschaft Rechtmittel ein.

Nord Stream 2 AG ist unmittelbar betroffen

Der EuGH hat die Entscheidung der Vorinstanz nun im Wesentlichen aufgehoben und auf zwei Rechtsfehler des EuG bei der Bewertung der Zulässigkeit hingewiesen. Erstens können nicht nur Mitgliedstaaten, sondern auch natürliche oder juristische Personen gegen europäische Gesetze klagen. Zweitens sei die Nord Stream 2 AG von der veränderten Gasrichtlinie unmittelbar betroffen. Beides hatte das EuG noch anders gesehen.

Die Luxemburger Richter stellen klar, dass alle verbindlichen europäischen Bestimmungen mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden können. Weil Richtlinien aber primär an die Mitgliedsstaaten adressiert sind, muss der Einzelne darlegen, unmittelbar betroffen zu sein, wenn er Klage erheben will. Dafür muss sich die Richtlinie unmittelbar auf seine Rechtstellung auswirken und den Mitgliedssaaten darf keinerlei Ermessensspielraum bei ihrer Durchsetzung zustehen.

Indem das EuG feststellte, dass eine Richtlinie in keinem Fall selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen könne, solange der Mitgliedsstaat noch keine Maßnahme zu ihrer Umsetzung ergriffen habe, ist der Vorinstanz der erste Rechtsfehler unterlaufen. Denn es komme nicht auf den Rechtsakt selbst, sondern seine Auswirkungen an, heißt es in dem EuGH-Urteil.

Urteil wohl nur symbolische Bedeutung

Und auch bei den Auswirkungen kommt der EuGH zu der gegenteiligen Auffassung als das EuG. Die Änderungsrichtlinie wirke sich unmittelbar auf die Rechtsstellung der Nord Stream 2 AG aus, weil sie als Betreiberin einer Gaspipeline zukünftig auch den Beschränkungen unterworfen ist.

Des Weiteren habe Deutschland keinerlei Ermessensspielraum, die Nord Stream 2 AG ausnahmsweise von der Richtlinie zu befreien. Die Voraussetzungen hierfür lägen nicht vor, weil das Ziel der Richtlinie, die Trennung von Betrieb einer Versorgungsleitung und Vertrieb des Gases, sonst nicht erreicht werden könne.  

Der EuGH hat die Rechtssache deswegen an das EuG zurückverwiesen. Dieses hat nun über die Begründetheit der Klage zu entscheiden. Ob das Urteil für die Nord Stream 2 AG allerdings mehr als symbolische Bedeutung hat, blieb zunächst unklar. Grund ist, dass das Unternehmen die gleichnamige Gaspipeline in absehbarer Zeit ohnehin nicht in Betrieb nehmen kann. Das Genehmigungsverfahren für Nord Stream 2 wurde im Februar wegen der russischen Eskalation im Ukraine-Konflikt von der Bundesregierung gestoppt.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH widerspricht EuG: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49022 (abgerufen am: 11.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Energie
    • Russland
    • Unternehmen
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Das Bild zeigt Elemente eines Podcasts über gute Führung, KI und deren Einfluss auf die Jurakarriere mit Prof. Dr. Madeleine Bernhardt. 17.02.2026
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Was KI mit guter Füh­rung zu tun hat

Die aktuelle Folge von "Irgendwas mit Recht" dreht sich um Künstliche Intelligenz in Kanzleien und Rechtsabteilungen. Madeleine Bernhardt erzählt, warum KI nicht nur ein Technologiethema, sondern vor allem ein Führungsthema ist.

Artikel lesen
Innenansicht des Plenarsaals des deutschen Bundestages 13.02.2026
AfD

AfD-Mitarbeiter verliert Eilantrag:

Kein Bun­des­tags­aus­weis wegen Russ­land-Ver­bin­dungen

Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden.

Artikel lesen
WhatsApp-Logo auf einem Smartphone-Bildschirm 10.02.2026
Datenschutz

Etappensieg vor dem EuGH:

WhatsApp darf gegen Mil­lionen-Buß­geld klagen

WhatsApp wehrt sich gegen eine Millionen-Strafe wegen DatenschutzvVerstößen. Das höchste Gericht der EU gab nun grünes Licht für eine Klage vor dem EuG. Der Streit ist damit aber noch nicht vorbei.

Artikel lesen
Für eine Anhörung vor Russlands Supreme Court wird Alexej Nawalny am 11.01.2024 per Video aus dem Straflager zugeschaltet. 03.02.2026
Russland

EGMR verurteilt Russland wegen Nawalny-Inhaftierung:

"Muster der Mis­sach­tung von Gesund­heit, Wohl­be­finden und Würde"

Zwei Jahre nach dem Tod des Kremlkritikers Alexej Nawalny hat der EGMR Russland erneut verurteilt: Nach seiner Rückkehr aus Deutschland sei Nawalny willkürlich inhaftiert und im Straflager unmenschlich behandelt worden.

Artikel lesen
Menschen in einer zerstörten Straße in der pakistanischen Provinz Khyber Pakhtunkhwa am 5. September 2022. 20.01.2026
Klimaschutz

Erste Klimaschadensersatzklage in Deutschland:

Pakis­ta­ni­sche Bauern ver­klagen RWE und Hei­del­berg Mate­rials

Die Überschwemmungen in Pakistan im Sommer 2022 zerstörten Häuser, Felder und Lebensgrundlagen. 39 Bauern fordern vor dem Landgericht Heidelberg anteiligen Schadensersatz von RWE und Heidelberg Materials. Es geht um über eine Million Euro.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Podcast über M&A mit einer Notiz, Themen und einem Bild von Nastasja Bührmann. 20.01.2026
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

"M&A ist mehr als nur Unter­neh­mens­kauf"

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht gibt Nastasja Bührmann praxisnahe Einblicke in ihre Arbeit als Rechtsanwältin bei Herbert Smith Freehills Kramer. Spontante Anrufe aus London, Tokio oder Spanien machen für sie den Reiz aus.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von GvW Graf von Westphalen
As­so­cia­te (m/w/d) Zoll- und Au­ßen­han­del – Schwer­punkt...

GvW Graf von Westphalen , Ber­lin

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Ham­burg

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor / Ver­ga­be­recht

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Logo von Oppenhoff
Som­mer­u­ni 2026

Oppenhoff , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von ADVANT Beiten
As­so­cia­te (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor / Ver­wal­tungs­recht

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Abrechnung und Umgang mit der RSV im arbeitsrechtlichen Mandat

11.03.2026

Gesetzlicher Mieterwechsel

11.03.2026

Aktuelle Entwicklungen im Recht der AGB der Banken

11.03.2026

Internationaler Datenschutz – Drittstaatentransfer unter der DSGVO

11.03.2026

Aktuelle Problemstellungen und Herausforderungen der Hauptversammlungssaison 2026

11.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH