Druckversion
Samstag, 17.05.2025, 13:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c-319-20-klagebefugnis-verbraucherverbaende-datenschutz-versto-dsgvo-facebook
Fenster schließen
Artikel drucken
46819

EuGH-Generalanwalt zu Datenschutzverstößen: Ver­brau­cher­schützer dürfen gegen Face­book klagen

02.12.2021

Facebook-Symbole

(c) sdecoret - stock.adobe.com

Verbraucherverbände sind bei Datenschutzverstößen im Internet durch Facebook & Co. klagebefugt. Sie dürfen gegen die Unternehmen auch ohne einen konkreten Auftrag von Betroffenen vorgehen, wenn deren Rechte aus der DSGVO verletzt sind.

Anzeige

In der Frage, ob Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen bei Internet-Riesen wie Facebook anstelle betroffener Nutzer vor Gericht ziehen dürfen, zeichnet sich ein Urteil zugunsten der Verbraucherzentralen ab. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) kam jedenfalls zu dem Schluss, dass die Verbände klagebefugt sind, auch wenn sie keinen konkreten Auftrag von Betroffenen haben. Das geht aus den am Donnerstag veröffentlichen Empfehlungen an den EuGH hervor (Rechtssache C-319/20).

Der EuGH musste sich mit der Frage beschäftigen, weil sich der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Sache unsicher war, ob eine Klagebefugnis nicht gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße. In dem konkreten Fall ging es um die Gestaltung des "App-Zentrums" von Facebook, wo kostenlose Spiele von Drittanbietern präsentiert werden.

Der Dachverband der Verbraucherzentralen hatte kritisiert, dass Facebook dort gegen den Datenschutz verstoßen habe. Zumindest in der Version von 2012 hätten Nutzerinnen und Nutzer mit ihrem Klick auf "Sofort spielen" automatisch der Übermittlung verschiedener Daten an den Spielebetreiber zugestimmt. Diese waren dazu berechtigt, die Anwendungen auch zu posten – "Statusmeldungen, Fotos und mehr".

Dürfen nur die Datenschutzbeauftragen klagen?

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) war deshalb zunächst erfolgreich gegen Facebook vorgegangen: Das Netzwerk informiere nicht ausreichend darüber, welche Daten weitergegeben würden und was damit passiere, urteilte 2017 das Berliner Kammergericht (KG). Der Fall landete schließlich im Mai 2020 beim BGH. Dort sah der BGH-Richter Thomas Koch einen relativ eindeutigen Verstoß von Facebook gegen das Datenschutzrecht. Der Nutzer bleibe im Unklaren, was mit seinen Daten geschehe, sagte Koch im Mai 2020. Offen blieb aber die Frage, ob Verbände wie der vzbv überhaupt klagebefugt sind.

Facebook vertrat in dem Verfahren die Ansicht, die DSGVO berechtige allein die Datenschutzbeauftragten, Verstöße zu ahnden. Damit habe der EU-Gesetzgeber für Unternehmen Rechtssicherheit schaffen wollen, sagte der Anwalt von Facebook vor dem BGH. Nationale Besonderheiten liefen dem zuwider.

Der Anwalt der Verbraucherzentralen widersprach dieser Auffassung: Es sei darum gegangen, Datenschutzstandards schnell und möglichst umfassend durchzusetzen. Der einzelne Verbraucher werde nur selten einen Verstoß melden und noch seltener selbst vor Gericht ziehen.

Verbände dürfen "Kollektivinteressen der Verbraucher" schützen

Allein gegen Facebook hätten die Verbraucherzentralen seit 2009 acht Verfahren geführt, sagte der Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung beim vzbv, Heiko Dünkel. "Die Betroffenen selber sind in der Regel nicht in der Lage, ihre Rechte bei massenhaften Datenverstößen durch Facebook und andere Datenstaubsauger wirksam durchzusetzen."

In Deutschland können nicht nur die Aufsichtsbehörden gegen Datenschutzverstöße vorgehen. Auch Mitbewerber und Verbände, Einrichtungen und Kammern können ohne Auftrag einer betroffenen Person klagen.

Der Generalanwalt vertrat nun den Standpunkt, die DSGVO stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg. Laut Gutachten können EU-Länder bestimmten Einrichtungen gestatten, ohne Auftrag der geschädigten Menschen Verbandsklagen "zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher" zu erheben. Dafür müssen die Verbraucher nur unmittelbar subjektive Rechte aus der Verordnung ableiten können. Dies sei bei der Unterlassungsklage des Verbraucherverbandes gegen Facebook der Fall.

Eine Sprecherin des Facebook-Konzerns Meta kündigte am Donnerstag an, ihr Unternehmen werde die Stellungnahme des Generalanwalts analysieren. "Rechtsklarheit in Bezug auf den Anwendungsbereich und die Verfahren der Datenschutz-Grundverordnung ist wichtig, und wir begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof die in diesem Fall aufgeworfenen Fragen prüft."

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH-Generalanwalt zu Datenschutzverstößen: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46819 (abgerufen am: 17.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Datenschutz
    • Datenschutz
    • Facebook
    • Klagebefugnis
    • Verbraucherschutz
Die U2 der Berliner Verkehrsbetriebe 15.05.2025
Datenschutz

Cyberangriff auf Dienstleister der Berliner Verkehrsbetriebe:

Bekommen 180.000 Ber­liner U-Bahn-Kunden Scha­dens­er­satz?

Bei einem Hackerangriff haben Unbekannte persönliche Daten von rund 180.000 Kunden der Berliner Verkehrsbetriebe BVG erbeutet. Die Berliner Datenschutzbeauftragte ist alarmiert. Betroffene könnten Anspruch auf Schadensersatz haben.

Artikel lesen
OpenJur-Anwälte Dr. Mina Kianfar und Dr. Lukas Mezger von der Kanzlei Unverzagt 12.05.2025
Datenschutz

LG Hamburg zur Rechsprechungsdatenbank:

OpenJur haftet nicht für Fehler der Ber­liner Justiz

Wegen der Veröffentlichung eines nicht anonymisierten Beschlusses verklagte ein Anwalt OpenJur. Das LG Hamburg wies die Klage ab. Für den Gerichtsfehler hafte OpenJur weder nach DSGVO noch BGB. Der Betrieb dieser Datenbank sei Journalismus.

Artikel lesen
Personalverwaltungssoftware "Workday" 08.05.2025
Datenschutz

BAG zu DSGVO-Verletzung nach Betriebsvereinbarung:

Scha­dens­er­satz nach Kon­troll­ver­lust von Daten über "Workday"

Ein Unternehmen nutzt Echtdaten, um eine neue Software zu testen – und übermittelt dabei deutlich mehr Informationen als vereinbart. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Betriebsvereinbarungen sind kein Persilschein für Datenschutzverstöße.

Artikel lesen
Eine nachdenkliche Person betrachtet Dokumente, was die Ernsthaftigkeit von DSGVO-Schadenersatzansprüchen verdeutlicht. 05.05.2025
Hintergründe

BAG zu Schadensersatz nach DSGVO:

Sch­lechte Gefühls­lage reicht nicht

Neben Entschädigungsansprüchen nach dem AGG gibt es den Trend, etwa nach (provoziert) erfolglosen Bewerbungen oder Kündigungen Schadensersatz nach der DSGVO zu fordern. Wieder einmal richtet es das BAG.

Artikel lesen
Zigarettenautomat 02.05.2025
Rauchen

LG Heilbronn zu Warnhinweisen am Zigarettenautomaten:

Ein Auf­k­leber reicht

Ein Tabakgroßhändler muss nicht jede Auswahltaste eines Zigarettenautomaten mit Warnhinweisen versehen. Der Verbraucher benötige die Hinweise nicht: Seine Kaufentscheidung stehe schon vor dem Gang zum Automaten fest, so das LG Heilbronn.

Artikel lesen
BfDI 29.04.2025
Datenschutz

Reform der Datenschutzaufsicht:

Alle Macht nach Bonn?

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD gebündelte Kompetenzen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten vereinbart. Droht nun eine teure Mammutbehörde? Markus Wünschelbaum erklärt die Pläne und zeigt Folgen auf.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Da­ten­schutz­recht

Gleiss Lutz , Ber­lin

Logo von WISTA-MANAGEMENT GMBH
Voll­ju­rist:in (m/w/d)

WISTA-MANAGEMENT GMBH , Ber­lin

Logo von DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.
Voll­ju­rist als Re­fe­rent (w/m/d)

DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. , Ber­lin

Logo von DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.
Voll­ju­rist als Re­fe­rent (w/m/d)

DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. , Bonn

Logo von Katholisches Datenschutzzentrum
Voll­ju­rist (m/w/d)

Katholisches Datenschutzzentrum , Dort­mund

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Frank­furt (Oder)

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - IP / IT

White & Case , Ham­burg

Logo von European XFEL GmbH
La­wy­er (f/m/d)

European XFEL GmbH , Sche­ne­feld

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Arbeitszeit im Fokus

19.05.2025

Karriere-Powerworkshops "Erfolgsfaktor Personal Branding"

20.05.2025

Juristinnen netzwerken ... - After Work live in Köln

22.05.2025, Köln

Rechnungslegung in der Non-Profit-Organisation

20.05.2025

Online Info Session Jurastudium (LL.B., EjP)

21.05.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH