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36019

EuGH zu Hausbrand nach Feuer in der Garage: Auch wer parkt "ver­wendet" sein Auto

20.06.2019

garage

© mirsad - stock.adobe.com

Ein Auto steht seit mehr als 24 Stunden in der Garage, gerät von selbst in Brand, ein Wohnhaus wird beschädigt. Zahlen muss die Kfz-Haftpflicht, entschied der EuGH. Die greift, wenn das Fahrzeug "verwendet" wird – dazu gehört auch Parken.

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In dem Fall aus Spanien streiten sich zwei Versicherungsgesellschaften um die Frage, wer die Kosten für die Schäden an einem Einfamilienhaus übernehmen muss, die durch einen Fahrzeugbrand entstanden sind: Der Gebäudeversicherer oder die Kfz-Haftpflicht.

Der Fahrzeug-Halter hatte seinen Wagen im August 2013 in der Garage abgestellt. Am folgenden Nachmittag startete er den Motor; das Auto ließ sich jedoch nicht bewegen. Einige Stunden später, gegen drei Uhr morgens, fing es Feuer, wodurch das an die Garage angrenzende Wohnhaus beschädigt wurde. Der Brand ging vom Schaltkreis des Fahrzeugs aus.

Die Gebäudeversicherung zahlte für die Schäden am Haus rund 45.000 Euro an die Gesellschaft, in deren Eigentum das Wohnhaus stand. Der Gebäudeversicherer verlangte daraufhin Ersatz vom Kfz-Versicherer und bekam vor dem zuständigen spanischen Gericht zunächst Recht.

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hatte jedoch Zweifel, wie weit der Begriff "Verwendung des Fahrzeugs" im Sinne der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung (Richtlinie 2009/103/EG vom 16. Dezember 2009) zu verstehen sei und bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens um Auslegung.

Parken gehört zur "Verwendung des Fahrzeugs"

Der EuGH erklärte mit "Verwendung eines Fahrzeuges" seien nicht nur Situationen im Straßenverkehr gemeint (Urteil in der Rechtssache C-100/18 vom 20. Juni 2019). Vielmehr sei "jede Verwendung eines Fahrzeugs umfasst, die dessen gewöhnlicher Funktion entspricht", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Die Richter folgten damit dem Antrag des Generalanwalts.

Es komme nicht darauf an, ob das betroffene Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt abgestellt sei und sich auf einem Parkplatz befinde. Das Parken und die Standzeit des Fahrzeugs seien als "natürliche und notwendige Phasen anzusehen, die einen wesentlichen Bestandteil der Verwendung des Fahrzeugs als Beförderungsmittel darstellen."

Das werde auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Fahrzeug mehr als 24 Stunden lang in der Garage geparkt wurde, denn das Parken eines Fahrzeugs bedeute, "dass dieses bis zur nächsten Fahrt, mitunter über einen längeren Zeitraum, stillsteht".

Das führt dazu, dass auch in solchen Fällen grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung greift.

aka/LTO-Redaktion

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EuGH zu Hausbrand nach Feuer in der Garage: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36019 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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