Der EU-Ministerrat hat den niederländischen Verein Al-Aqsa zu Recht auf die Liste terroristischer Vereinigungen aufgenommen und dessen Vermögenswerte eingefroren. Dies entschied der EuGH am Donnerstag und hob ein Urteil des Gerichts erster Instanz auf.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte das Vorgehen des EU-Ministerrates im Jahr 2010 für rechtmäßig. Der Rat habe bei seiner Entscheidung davon ausgehen dürfen, dass der Verein Al-Aqsa wusste, dass er mit den gesammelten Spenden einen Beitrag zu terroristischen Aktivitäten leistete. Die niederländischen Behörden hätten ernsthafte und schlüssige Beweise dafür gehabt, dass Al-Aqsa in terroristische Bestrebungen verwickelt ist. Deshalb habe der Rat den Verein 2010 zu Recht auf die Terrorliste der EU gesetzt.
Zwar haben die Niederlande den gegen Al-Aqsa gerichteten Erlass, der die Grundlage für die Maßnahmen des Rates war, später aufgehoben. Dies sei aber kein hinreichender Grund, Al-Aqsa von der Terrorliste zu streichen. Maßgeblich sei, dass der Rat entschieden habe, als ein entsprechender Beschluss der niederländischen Behörde vorlag (Urt. v. 15.11.2012, Az. C-539/10 und C-550/10).
Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit geht vor
Außerdem habe der Rat keine Hinweise darauf gehabt, dass der Verein seine Beteiligung an der Finanzierung terroristischer Aktivitäten ausgesetzt oder beendet habe. Dies müsse unabhängig davon beurteilt werden, ob das Einfrieren der Gelder die Finanzierung erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht hat.
Die Richter wiesen außerdem den Vorwurf von Al-Aqsa zurück, das Einfrieren der Gelder verletze ihre Eigentumsrechte. Dabei handele sich um eine Sicherungsmaßnahme, die nicht auf eine Enteignung der Betroffenen abziele. Aufgrund der Bedeutung der Bekämpfung des Terrorismus und im Hinblick auf das Gemeinwohl in der EU sei der Eingriff nicht unverhältnismäßig.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte Al-Aqsa in Deutschland 2002 verboten. Die Organisation steht der palästinensischen Hamas nahe und wird verdächtigt, deren Terroraktivitäten mit den gesammelten Spendengeldern finanziell zu unterstützen.
asc/LTO-Redaktion
Vermögen weiterhin eingefroren: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7563 (abgerufen am: 11.11.2024 )
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