Druckversion
Samstag, 6.06.2026, 15:41 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-C43621-entschaedigung-ausgleichszahlung-bei-flugreise-mit-verschiedenen-airlines-luftfahrtunternehmen-verspaetung
Fenster schließen
Artikel drucken
49808

EuGH zu "direkten Anschlussflügen": Ent­schä­d­i­gung auch bei Flug mit meh­reren Air­lines

06.10.2022

Ein Reisender steht am Fenster und beobachtet ein Flugzeug, während er auf seinen Anschlussflug wartet.

Von Stuttgart nach Kansas City - mit zweimal umsteigen und vier Stunden Verspätung. Der Fall landete letztlich beim BGH, der zugunsten des Verbrauchers entschied. Foto: Yakobchuk Olena - stock.adobe.com

Findet eine Reise mit mehren Flügen statt, die von verschiedenen Airlines durchgeführt werden, dann kann es sich trotzdem jeweils um einen "direkten Anschlussflug" handeln, so der EuGH. Eine Entschädigung für Verspätungen sei dann möglich.

Anzeige

Enthält eine Flugreise mehrere Flüge, die von verschiedenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden, kann man bei großer Verspätung eines der Flüge trotzdem eine Entschädigung verlangen. Es handelt sich um "direkte Anschlussflüge", auch wenn die Luftfahrtunternehmen rechtlich nichts miteinander zu tun haben, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Urt. v. 06.10.2022, Rs. C-436/21).

Hintergrund ist der Fall eines Fluggasts, der mit insgesamt drei einzelnen Flügen von Stuttgart nach Kansas City wollte. Diese Reise buchte er über ein Reisebüro, wo er einen elektronischen Flugschein erwarb. Den ersten Flug führte Swiss International Air Lines durch, während die anderen beiden über American Airlines liefen. Auf dem Flugschein war aber nur American Airlines als Dienstleistungserbringerin angegeben und er enthielt außerdem eine einheitliche Buchungsnummer für die gesamte Strecke. Außerdem stellte das Reisebüro eine Rechnung aus, die den Gesamtpreis sowohl für den Hin– als auch den Rückflug beinhaltete.

Die Reise verlief dann aber nicht reibungslos. Die ersten beiden Flüge waren zwar pünktlich – beim dritten und letzten Abschnitt von Philadelphia nach Kansas City kam der Reisende jedoch mit einer Verspätung von vier Stunden an. Der Mann trat daraufhin seine durch diese Verspätung entstandenen Ansprüche an flightright ab, einen Legal-Tech-Anbieter, der Ansprüche der Reisenden u. a. nach der Fluggastrechte-Verordnung durchsetzt.

Einzige Buchung und ein Preis

Flightright zog dann gegen American Airlines vor die deutschen Gerichte und klagte auf eine Ausgleichszahlung von 600 Euro. Der Fall landete beim Bundesgerichtshof (BGH), der dem EuGH eine Frage zur Auslegung der entsprechenden EU-Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und Annullierung oder großer Verspätung stellte.

Der EuGH beschäftigte sich nun mit dem Begriff der "direkten Anschlussflüge". Er ist der Ansicht, dass darunter auch ein Beförderungsvorgang fällt, der in einem Mitgliedstaat der EU startet, aber aus mehreren Flügen besteht – die auch von unterschiedlichen und rechtlich nicht miteinander verbundenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden können. Sähe man das anders, widerspräche das dem Ziel der Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für Fluggäste, so der EuGH.

Voraussetzung für einen solchen Anspruch sei aber, dass die Flüge Gegenstand einer einzigen Buchung waren, also von einem Reiseunternehmen zusammengefasst wurden, das dafür einen Gesamtpreis in Rechnung stellt und einen einheitlichen Flugschein ausgegeben hat. Nur dann handele es sich um "direkte Anschlussflüge".  

Über den konkreten Fall muss nun der BGH entscheiden.

pdi/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zu "direkten Anschlussflügen": . In: Legal Tribune Online, 06.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49808 (abgerufen am: 06.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • EuGH
    • Fluggastrechte
    • Flugverkehr
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Gebäude des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg 04.06.2026
Freizügigkeit

EuGH zur Freizügigkeitsrichtlinie:

Scheinehe-Ermitt­lungen auch nach Ver­lei­hung der Uni­ons­bür­ger­schaft mög­lich

Ein Mann in Irland ging laut Behörden eine Scheinehe ein und erlangte die Unionsbürgerschaft. Später sollte ihm dies rückwirkend aberkannt werden. Der EuGH lässt diese Möglichkeit in gewissen Grenzen zu.

Artikel lesen
Schild mit dem Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH, Gerichtshof der Europäischen Union, vor dem EuGH in Luxemburg 04.06.2026
Asyl

EuGH zu Leistungen für Asylbewerber in "Dublin-Fällen":

Bett, Brot und Seife rei­chen nicht

Auch ausreisepflichtigen Asylbewerbern steht nach EU-Recht ein "angemessener Lebensstandard" zu. Regelungen im deutschen Asylrecht, wonach in Dublin-Fällen keine Geldleistungen gewährt werden, sind deshalb unionsrechtswidrig, so der EuGH.

Artikel lesen
Stele mit dem Schriftzug "Menschenrechte" in verschiedenen Sprachen beim Europäischer Gerichtshof in Luxemburg 29.05.2026
Hintergründe

Ungarn-Urteil des EuGH:

Lüth-Moment statt Selbs­t­er­mäch­ti­gung

Der EuGH hat im Fall des ungarischen LGBTIQ-Gesetzes einen Verstoß gegen die Grundwerte der EU festgestellt. Einige Staats- und Europarechtler sehen darin eine übergriffige Selbstermächtigung. Zu Unrecht, meint Carl Christian Müller.

Artikel lesen
Zwei Bräutigame stecken sich gegenseitig ihre Eheringe an. 22.05.2026
Polen

Nach EuGH-Urteil zu EU-Auslandsehen:

Polens Innen­mi­nister ordnet Aner­ken­nung gleich­ge­sch­lecht­liche Ehe an

Polens Standesämter müssen ab sofort gleichgeschlechtliche Ehen akzeptieren, die im Ausland geschlossen wurden. Innenminister Kierwinski gab eine entsprechende Verordnung bekannt. Polen setzt damit ein Urteil des EuGH vom November um.

Artikel lesen
Verschiedene Werbeprospekte für Discounter im Einzelhandel liegend 15.05.2026
Verbraucherschutz

OLG Köln zu Rabattwerbung von Penny:

Rabatt auf UVP ist keine Prei­s­er­mä­ß­i­gung

Penny siegt in zweiter Instanz gegen den Verbraucherschutz wegen Rabattbezügen auf UVP. Das OLG Köln bemängelt aber fehlende Orientierungshilfen des BGH und hofft in der Revision auf Klarheit.

Artikel lesen
EuGH 12.05.2026
Medien

EuGH bestätigt Vergütungsregelung:

Ver­lage dürfen Meta & Co. zur Kasse bitten

Disruption im Mediensektor setzt Verlage unter Druck, gleichzeitig werden Konzerne wie Meta immer stärker. Die EU will für eine gesunde Balance sorgen – der EuGH billigt nun die italienische Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Re­dak­ti­on öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d) (hy­brid)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR BAU- UND AR­CHI­TEK­TEN­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
Wahl­sta­ti­on (m/w/d) Kar­tell­recht in Brüs­sel

Latham & Watkins LLP, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te im Soft­wa­re-Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Bryan Cave Leighton Paisner
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te/M&A

Bryan Cave Leighton Paisner, Frank­furt am Main

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Re­gu­lie­rungs­recht

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das Reverse-Charge-Verfahren im Seeverkehr

20.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Karrierepfade zwischen Rechtsabteilung und Kanzlei - Online-Seminar

08.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH