Druckversion
Sonntag, 25.01.2026, 10:58 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-C-477-14-tabakrichtlinie-menthol-zigarette-binnenmarkt-warnhinweise
Fenster schließen
Artikel drucken
19301

EuGH zur Tabakrichtlinie: Warnpf­licht, Men­thol­verbot, Liquid-Regu­lie­rung - alles recht­mäßig

04.05.2016

EuGH entscheidet zur Tabakrichtlinie

© simonaphoto - Fotolia.com

Der EuGH hat in drei Verfahren zahlreiche Bestimmungen der europäischen Tabakrichtlinie bestätigt. Dabei ging es um die verpflichtenden Warnhinweise auf Zigarettenpackungen, das Verbot von Mentholzigaretten und Sonderreln für e-Zigaretten.

Anzeige

Die Bestimmungen der europäischen Tabakrichtlinie zur Vereinheitlichung von Zigarettenpackungen, dem Verbot von mit Menthol versetzten Zigaretten sowie zur gesonderten Behandlung von elektronischen Zigaretten sind allesamt gültig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Urt. v. 04.05.2016, C-358/14, C-477/14, C-547/14).

Polen hatte mit Unterstützung durch Rumänien vor dem EuGH das Verbot von mit Menthol versetzten Zigaretten beanstandet (Rechtssache C-358/14). In zwei weiteren Rechtssachen (C-477/14 und C-547/14) befragte der High Court of Justice (England & Wales) den Gerichtshof zur Gültigkeit einer Reihe von Bestimmungen der Richtlinie über Tabakerzeugnisse. Mit seinen Urteilen von Mittwoch hat der Gerichtshof die Klage Polens abgewiesen und die Gültigkeit der vom High Court hinterfragten Richtlinienbestimmungen bestätigt.

Zu angenehmes Menthol-Aroma

Ziel der neuen Richtlinie von 2014 über Tabakerzeugnisse ist es, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse zu erleichtern und den Tabakgebrauch einzudämmen. Ab Mai 2020 ist daher der Vertrieb von Tabakerzeugnissen mit einem charakteristischen Aroma verboten und die Vereinheitlichung der Etikettierung und der Verpackung von Tabakerzeugnissen vorgesehen. Die Richtlinie führt zudem eine Sonderregelung für elektronische Zigaretten ein.

Menthol solle durch sein angenehmes Aroma die Tabakerzeugnisse attraktiver für die Verbraucher machen, stellte der EuGH nun fest. Weniger attraktive Zigaretten könnten daher im Umkehrschluss den Tabakkonsum, Krankheiten und die Abhängigkeit sowohl unter neuen als auch unter kontinuierlichen Rauchern reduzieren. Das umfassende Verbot erleichtere künftig das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und sei geeignet, die Gesundheit zu schützen.

Die von Polen angebotenen Maßnahmen wie u.a. die Anhebung der Altersgrenze oder das Verbot des grenzüberschreitenden Verkaufs, seien nicht geeignet, die Attraktivität dieser Erzeugnisse  zu verringern und seien keine adäquate Alternative zu einem einheitlichen Verbot.

Warnhinweise auf 65% der Verpackungsfläche

Auch das Werbeverbot auf den Packungen und den Zigaretten selbst ist nach dem Urteil des EuGH rechtmäßig. Nach der Richtlinie müssen Warnhinweise auf den Packungen angebracht werden - und zwar so, dass sie beim Öffnen der Packung nicht beschädigt werden. Auch die Regelung zur Größe des Warnhinweises und zur einheitlichen Anzahl der Zigaretten pro Packung bei allen Marken sei verhältnismäßig, so die Richter.

Die Richtlinie sieht vor, dass künftig auf allen Packungen Warnhinweise aus Text und Foto sein müssen, die 65 % der äußeren Vorder- und der äußeren Rückseite der Packung einnehmen.

E-Zigarette: Andere Regeln für anderes Produkt

Schließlich sei auch die gesonderte Behandlung von elektronischen Zigaretten rechtmäßig, weil diese gerade keine Tabakerzeugnisse seien. Hersteller und Importeure müssen künftig jedes Liquid, das sie auf den Markt bringen wollen, bei den nationalen Behörden anmelden. Zudem sind auch hier besondere Warnhinweise, ein Beipackzettel und ein zulässiger Höchstgehalt an Nikotin von 20 mg verpflichtend. Werbung und Sponsoring mit elektronischen Zigaretten sind verboten.

Die einzelnen Mitgliedstaaten können den grenzüberschreitenden Verkauf verbieten. Erlauben sie ihn, müssen sie sich zugunsten des freien Warenverkehrs an die EU-Regelungen halten. Die Hersteller müssen den zuständigen Behörden für die Überwachung der Entwicklung des Marktes jährlich Informationen vorlegen. Auch diese Vorgabe sei von dem Vorsorgeprinzip gedeckt.

tap/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zur Tabakrichtlinie: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19301 (abgerufen am: 25.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gesundheit
    • Rauchen
    • Werbung
Ein Bild von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken 19.01.2026
Cannabis-Legalisierung

Regeln für Cannabispatienten:

Union will War­kens Gesetz "nach­jus­tieren"

Kein Versand mehr und persönlicher Kontakt zum Arzt zwingend: Schwarz-Rot streitet über schärfere Regeln für medizinisches Cannabis. Nach der Sachverständigenanhörung signalisiert die Union, die strengen Regeln womöglich zu lockern.

Artikel lesen
Doctolib-App-Symbol 15.01.2026
Verbraucherschutz

LG Berlin II:

Doc­tolib führt gesetz­lich Ver­si­cherte in die Irre

Wenn Doctolib seinen Nutzern in der Suche Termine für Selbstzahler vorschlägt, obwohl die nur nach Kassenärzten gefiltert haben, ist das Irreführung, so das LG Berlin II. Daran ändere auch ein kleiner Warnhinweis bei Nutzung der App nichts.

Artikel lesen
BGH 30.12.2025
Medizin

BGH zum Behandlungsvertrag:

Strenge Aus­le­gung bei der hypo­the­ti­schen Ein­wil­li­gung

Eine Frau überlebt dank einer Operation ihren Hirntumor, ist danach aber fast blind. Haften die Ärzte und das Krankenhaus? Das OLG entschied: Nein, die Frau habe hypothetisch in eine Operation eingewilligt. Das war laut BGH ein Rechtsfehler.

Artikel lesen
Das Logo von Prime Video auf einem Smartphone-Bildschirm 17.12.2025
Amazon

LG München I sieht Irreführung:

Amazon darf Prime-Video-Kunden keine Wer­bung auf­zwängen

Wer sich das werbefreie Prime Video holt, rechnet fest mit Werbefreiheit. Amazon darf einseitig nichts daran ändern und Spots einspielen. Weder das Gesetz noch die Nutzungsbedingungen sehen dies vor. Das hat das LG München I entschieden.

Artikel lesen
Eine Kosmetikerin tätowiert die Lippen einer Frau mit rotem Permanentmakeup. 15.12.2025
Vertragsrecht

AG München bejaht Rücktrittsrecht:

Kundin bekommt Geld für gebuchten Termin bei Kos­me­ti­kerin zurück

Eine Frau hatte online einen Termin für ein Permanent Make-up gebucht und direkt bezahlt. Erst kurz vor dem Termin wurde sie über die Risiken informiert. Das AG München sagt: Kommt die Aufklärung so spät, bekommt die Kundin alles Geld zurück.

Artikel lesen
Eine Richterin im Gerichtssaal trägt ein Kopftuch, sympathisch lächelnd und zeigt ihren Glauben offen. 13.12.2025
Podcast

Kopftuch bei Richterinnen? / Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz / Ryan-Air-Beschimpfung:

"Ist es nicht tran­s­pa­renter, wenn eine Rich­terin ihren Glauben zeigt?"

Eine Volljuristin möchte Richterin mit Kopftuch werden. Wie sind ihre Erfolgsaussichten? Haben sich die Horrorszenarien zum Selbstbestimmungsgesetz verwirklicht? Wer darf Ryanair beschimpfen? Dies und mehr in Folge 48 des LTO-Podcast.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Gleiss Lutz , Frank­furt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
Rechts­an­wält*in­nen im Be­reich Re­struc­tu­ring am Stand­ort Ham­burg

Latham & Watkins LLP , Ham­burg

Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / Se­nior As­so­cia­te für den Be­reich Ar­beits­recht (w/m/d)

Simmons & Simmons , Frank­furt am Main

Logo von Freie Universität Berlin
Ju­rist*in (m/w/d)

Freie Universität Berlin , Ber­lin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Ar­beits­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te Ban­king & Fi­nan­ce (w/m/d)

Simmons & Simmons , Frank­furt am Main

Logo von Deutsche Kreditbank AG
Voll­ju­rist Schwer­punkt Wert­pa­pier­recht (m/w/d)

Deutsche Kreditbank AG , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH