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Deutsche Gerichtsbarkeit nicht zuständig: Ste­ak­haus-Unter­nehmer Eugen Block schei­tert erneut vor Gericht

31.05.2024

Eugen Block steht vor seinem Restaurant „BLOCK HOUSE“, während rechtliche Auseinandersetzungen gegen ihn andauern.

Der Steakhaus-Unternehmer Eugen Block kämpft bislang vergebens um seine Enkelkinder. Foto: picture alliance / ABB

Vom deutschen Staat fühlt sich Steakhaus-Unternehmer Eugen Block im Kampf um seine Enkelkinder allein gelassen. Nun muss der 83-Jährige vor Gericht eine weitere Niederlage einstecken.

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Im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit in seiner Familie ist der Hamburger Steakhaus-Unternehmer Eugen Block vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts gescheitert. Der 83-Jährige hatte damit versucht, eine Umgangsregelung für zwei seiner bei ihrem Vater in Dänemark lebenden Enkelkinder zu erreichen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Familiengericht hatte sich in erster Instanz in dem sogenannten Umgangsverfahren der Eltern für nicht zuständig erklärt, weil die Kinder inzwischen ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark hätten. Dagegen hatte Block Beschwerde eingelegt.

Zu einer Anhörung vor dem OLG seien am Mittwoch die Mutter der Kinder, Christina Block, der von ihr geschiedene Vater sowie Großvater Eugen Block jeweils mit ihren Anwälten sowie eine Vertreterin des Jugendamtes erschienen, sagte der Sprecher. Im Anschluss habe der Senat noch am Abend entscheiden, die Beschwerde des 83-Jährigen zurückzuweisen. "Es bleibt also dabei, dass die deutschen Gerichte über den Sorgerechtsantrag nicht entscheiden dürfen, weil die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nicht mehr besteht."

Tochter Christina Block und ihr Ex-Mann streiten seit Jahren um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier Kinder im Alter von etwa 10 und 13 Jahren. Seit Ende August 2021 leben diese bei ihrem Vater in Dänemark, nachdem sie von einem Besuch bei ihm nicht zur Mutter zurückgekehrt waren. Das Hanseatische OLG, das im Oktober 2021 der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hatte, entschied bereits am 19. Februar 2024, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien.

Ermittlungen wegen Kindesentführung

In der Silvesternacht waren die beiden Kinder in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von Unbekannten nach Deutschland gebracht worden. Nachdem Christina Block am 2. Januar 2024 mitteilte, dass die Kinder sich bei ihr befinden, wurde am 3. Januar 2024 ein Europäischer Haftbefehl gegen sie erlassen. Aufgrund eines Beschlusses des OLG Hamburg vom 5. Januar 2024 musste die Mutter die Kinder wieder nach Dänemark gehen lassen.

Gegen die 51-Jährige und ihren Vater ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Entziehung Minderjähriger. Sie werden verdächtigt, die Kindesentziehung in der Silvesternacht organisiert und mithilfe weiterer Beschuldigter durchgeführt zu haben. Bereits mehrfach ließ die Staatsanwaltschaft Geschäfts- und Privaträume durchsuchen. Erst kürzlich hatten dazu rund 100 Polizisten auch das von Block betriebene Hotel Grand Elysée am Hamburger Dammtor-Bahnhof abgeriegelt.

Eugen Block moniert Justizversagen

Der 83-jährige Großvater sprach daraufhin von einem Einsatz wie bei "Schwerverbrechern" und machte deutlich, dass er sich vom Staat ungerecht behandelt fühle. Die deutschen Behörden ließen es zu, dass sich seine Enkelkinder in Dänemark befinden, sagte er in der vergangenen Woche bei der Eröffnung eines neuen Restaurants in der Hamburger Innenstadt. "Ich, Eugen Block, habe ein Leben lang meinem Deutschland gedient, richtig gedient. Was tut der Staat für mich?", fragte er. 

dpa/kj/LTO-Redaktion

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Deutsche Gerichtsbarkeit nicht zuständig: . In: Legal Tribune Online, 31.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54671 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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