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EuG zu Austrian-Airlines-Übernahme: Airline zu verschenken

13.05.2015

Boeing 777 der Austrian-Airlines-Flotte

© Austrian Airlines

Als die Fluggesellschaft Austrian Airlines in finanzielle Schieflage geriet, veräußerte der österreichische Staat seine Beteiligung von 41,56 Prozent an die Lufthansa. Der Deal beinhaltete eine Zahlung Österreichs in Höhe von 500 Millionen Euro und fast keinen Kaufpreis. Gegen die subventionierte Übernahme ging der Wettbewerber Niki vor; seine Klagen wurden am Mittwoch vom EuG abgewiesen.

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Die Übernahme von Austrian Airlines durch die Lufthansa und die Subventionszahlungen Österreichs in Höhe von 500 Millionen Euro an Austrian Airlines gefährden nicht den Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies die Klagen des Mitbewerbers Niki in seiner Entscheidung vom Mittwoch ab (Urt. v. 13.05.2015, Az. T-511/09, T-162/10).

Wegen finanzieller Schwierigkeiten von Austrian Airlines beschloss der österreichische Staat 2008, die Gesellschaft durch die Veräußerung seiner Anteile zu privatisieren. Den Zuschlag erhielt die Lufthansa zu einem fast schon symbolischen Betrag von 366.268,75 Euro.

Im Gegenzug verpflichtete sie sich, dem österreichischen Staat im Falle einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Austrian Airlines nach der Übernahme eine nachträgliche Zahlung in Höhe von bis zu 162 Millionen Euro zu leisten. Österreich wiederum ließ Austrian Airlines als Teil des Deals mit der Lufthansa über eine Zweckgesellschaft eine Subvention in Höhe von 500 Millionen Euro zukommen.

Übernahme und Subvention rechtmäßig

Im Jahr 2009 billigte die EU-Kommission die Übernahme unter diesen Voraussetzungen. Sie begründete die Genehmigung damit, dass lediglich für die Strecken Wien-Stuttgart, Wien-Köln/Bonn, Wien-München sowie Wien-Brüssel ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht der Union bestünden. Für diese hätten aber sowohl Lufthansa als auch Austrian Airlines verbindliche Zusagen für die übrigen Wettbewerber gemacht. Nach Auffassung des EuG ist diese Bewertung auch weiterhin gültig.

Die 500 Millionen Euro Umstrukturierungshilfe für Austrian Airlines wertete die Kommission gemäß Art. 87 Abs. 3 c) EG-Vertrag als mit den Unionsvorschriften über Beihilfen vereinbar. Zwar erziele der österreichische Staat insgesamt einen negativen Preis beim Verkauf seiner Beteiligung, doch stünde er wirtschaftlich noch schlechter da, wenn der Verkauf an die Lufthansa nicht stattgefunden hätte.

Die Beihilfe diene dem Schuldenabbau von Austrian Airlines und stehe im Zusammmenhang mit einem Umstrukturierungsplan, mit dem die Wiederherstellung ihrer langfristigen Überlebensfähigkeit gewährleistet werden sollte.

ms/LTO-Redaktion

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EuG zu Austrian-Airlines-Übernahme: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15532 (abgerufen am: 18.06.2026 )

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