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25855

Apple siegt im Markenstreit mit Chinesen: Mi Pad ist zu ähn­lich

05.12.2017

Tabletcomputer

© JenkoAtaman - stock.adobe.com

Der amerikanische Technik-Gigant Apple hat sich vor dem EuG* erfolgreich gegen ein chinesisches Konkurrenzprodukt zu seinem Tabletcomputer iPad gewehrt. Der Name Mi Pad sei zu ähnlich, meinten die Richter in Luxemburg.

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Der Name "Mi Pad" kann nicht als Marke für elektronische Geräte beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen werden. Dies entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG)* und gab damit dem amerikanischen Unternehmen Apple Recht, welches gegen die Eintragung Einspruch erhoben hatte (Urt. v. 05.12.2017, Az. T-893/16).

Apple verkauft unter dem Namen "iPad" Tabletcomputer und hat diese Marke auch beim EUIPO eintragen lassen. 2014 hatte Xiaomi, ein auf Elektronik und Mobilfunkgeräte spezialisiertes chinesisches Unternehmen, das Wortzeichen Mi Pad als Unionsmarke für elektronische Geräte und Dienstleistungen in der Telekommunikation angemeldet.

Xiaomi verkauft unter diesem Namen ebenfalls Tabletcomputer, die denen von Apple äußerlich durchaus ähnlich sehen. Der Konzern aus dem kalifornischen Cupertino intervenierte daher und erhob Einspruch gegen die Eintragung.

Das EUIPO entschied zugunsten der Amerikaner und argumentierte, zwischen den Marken Mi Pad und iPad bestehe eine zu große Ähnlichkeit, sodass für die maßgeblichen Verkehrskreise eine Verwechslungsgefahr bestehe, da diese die jüngere Marke für eine Abwandlung des iPads halten könnten. Gegen diese Entscheidung zog Xiaomi vor das EuG.

Nur ein m macht den Unterschied

Doch auch dort hatte das Unternehmen aus Peking, welches jährlich rund 20 Milliarden US-Dollar umsetzt, keinen Erfolg. Die Richter lehnten eine Eintragung der Marke ab. Die beiden in Rede stehenden Namen wiesen hinsichtlich des Schriftbilds "einen hohen Grad an Ähnlichkeit auf", so das EuG.

iPad sei nämlich vollständig in Mi Pad enthalten - lediglich der zusätzliche Buchstabe "m"unterscheide die beiden Namen. Auch klanglich stellte das Gericht eine zu große Ähnlichkeit fest: Die der englischen Sprache mächtigen Verbraucher würden das Präfix "mi" wahrscheinlich als das englische Possessivpronomen "my" auffassen und das "i" in Mi Pad deshalb genauso aussprechen wie das in iPad.

Um diesen hohen Grad an schriftbildlicher und klanglicher Ähnlichkeit auszugleichen, reiche der Unterschied zwischen den Zeichen wegen des zusätzlichen M am Anfang von Mi Pad nicht aus, argumentierte das Gericht. So habe das EUIPO zurecht festgestellt, dass für das Publikum eine Verwechslungsgefahr bestehe. Es könnte annehmen, dass das fragliche Produkt von demselben Unternehmen stamme und ein Mi Pad für eine Abwandlung des iPads halten.

Apple könnte somit gegen den weiteren Vertrieb der chinesischen Tablets unter ihrem bisherigen Namen vorgehen.

mam/LTO-Redaktion

*Änderung am 05.12.2017, 16:38 Uhr: In einer früheren Version hieß es, der EuGH habe entschieden. Tatsächlich handelte es sich um ein Urteil des EuG.

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Apple siegt im Markenstreit mit Chinesen: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25855 (abgerufen am: 14.04.2026 )

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