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EuG kippt Kommissionsbeschluss: Amazon muss keine Steuern an die EU nach­zahlen

12.05.2021

Logo von Amazon an einem der Unternehmensgebäude.

 Sundry Photography - stock.adobe.com

250 Millionen Euro sollte Amazon nachzahlen, weil der Online-Händler von unerlaubten Steuervorteilen in Luxemburg profitiert habe. Das Europäische Gericht sah das jedoch anders als die Kommission und kippte deren Beschluss.

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Der weltgrößte Online-Händler Amazon hat nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) nicht von unerlaubten Steuervorteilen in Luxemburg profitiert. Die Richter kippten am Mittwoch eine Anordnung der EU-Kommission, nach der Luxemburg von dem US-Konzern rund 250 Millionen Euro Steuern plus Zinsen nachfordern soll (Urt. v. 12.05.2021, Az.T-816/17).

Nach Auffassung des Gerichts hat die Kommission rechtlich nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert worden wäre, teilte ein Sprecher mit.

EuGH könnte das letzte Wort haben

Die Anordnung im Fall Amazon hatte die EU-Kommission 2017 beschlossen, nachdem sie im Zuge einer Prüfung zu der Auffassung gelangt war, dass Luxemburg dem Unternehmen von Mai 2006 bis Juni 2014 wettbewerbswidrige Vorteile eingeräumt habe, um es an sich zu binden. Unterm Strich soll Amazon auf drei Viertel seiner aus dem EU-Umsatz erzielten Gewinne keine Steuern gezahlt haben.

Dass die EU-Kommission das Urteil akzeptieren wird, gilt als unwahrscheinlich. Vor dem Europäischen Gerichtshof wehrt sich die Brüsseler Behörde bereits gegen ein Urteil, mit dem das EuG eine Aufforderung an Irland gekippt hat, vom iPhone-Hersteller Apple bis zu 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzufordern.

"Wir werden das Urteil sorgfältig prüfen und über mögliche weitere Schritte nachdenken", erklärte die für Wettbewerbsfragen zuständige Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager. Steuervorteile, die nur ausgewählten multinationalen Unternehmen gewährt würden, schädigten den fairen Wettbewerb in der EU.

Amazon: Umstrittene Steuerpraxis bereits geändert

Amazon selbst reagierte - wie auch das luxemburgische Finanzministerium - erleichtert. "Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die unserer langjährigen Auffassung entspricht, dass wir alle geltenden Gesetze befolgen und Amazon keine Sonderbehandlung erhalten hat", teilte ein Amazon-Sprecher mit.

Die in Kritik geratene europäische Steuerpraxis hat Amazon nach eigenen Angaben aber trotzdem schon geändert. Das Unternehmen versteuere seine Gewinne seit 2015 nicht mehr zentral in Luxemburg, sondern in einzelnen europäischen Ländern. 2020 erzielte Amazon allein in Deutschland knapp 29,6 Milliarden US-Dollar Umsatz (24,4 Milliarden Euro). Weltweit waren es rund 386 Milliarden Dollar.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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EuG kippt Kommissionsbeschluss: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44949 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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