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EuG zur Taxonomie: Ein­stu­fung von Atom­kraft und Erdgas als kli­ma­f­reund­lich rech­tens

10.09.2025

Das mittlerweile abgeschaltete Atomkraftwerk Isar bei Landshut

Atomkraftwerke sind emissionsarm, können aber verheerende Schäden anrichten, wenn sie außer Kontrolle geraten. Foto: nemo1963 / stock.adobe.com

Die EU-Kommission hat Investitionen in Atomkraft und Erdgas als klimafreundlich eingestuft, um Geldgeber wie Banken und Investoren in diesen Bereichen zu gewinnen. Österreich hatte dagegen geklagt, unterlag nun aber vor dem EuG.

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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Klage Österreichs gegen die Einbeziehung von Kernenergie und fossilem Gas in die Regelung für nachhaltige Investitionen abgewiesen. Die EU-Kommission sei zutreffend davon ausgegangen, dass einige Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossile Gase unter bestimmten Voraussetzungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen können (Urt. v. 10.09.2025, Az. T‑625/22).

In der Klage Österreichs gegen die EU-Kommission ging es um die sogenannte Taxonomie. Das ist eine Art Gütesiegel für nachhaltige Finanzprodukte. Das Klassifizierungssystem soll Unternehmen sowie Bürgern helfen, nachhaltige Projekte besser ausfindig machen und in diese investieren zu können. 

Österreich kritisiert, dass Kernenergie und fossiles Gas dabei als wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden. Wien warf Brüssel "Greenwashing" vor, also dass etwas als klimafreundlich gekennzeichnet wird, obwohl es das gar nicht ist. Rückenwind bekommt Österreich von Umweltorganisationen, die ebenfalls gegen die Einordnung klagten.

Das EuG hatte am Mittwoch aber nichts an der Einschätzung der EU-Kommission zu Kernenergie und Gas auszusetzen. Diese Wirtschaftstätigkeiten gelten damit grundsätzlich als nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Verordnung der EU.

Atomkraft ohne Treibhausgase, Gaskraftwerke weniger schädlich als Kohlekraftwerke

Auch sogenannte Übergangswirtschaftstätigkeiten, für die es keine technisch und wirtschaftlich sinnvollen CO2-armen Alternativen gibt, können nach dieser EU-Verordnung nachhaltig sein. Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke etwa gelten unter anderem dann als klimafreundlich, wenn diese die aktuell emissionsärmsten Technologien nutzen.

Das EuG führte als Argumente an, dass die Erzeugung von Atomenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursache und dass derzeit keine ausreichenden alternativen Technologien zur Verfügung stünden, um den Energiebedarf stetig und zuverlässig zu decken.

Auch Gas könne einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, stellte das Gericht fest. Hintergrund ist, dass Gaskraftwerke die noch klimaschädlicheren Kohlekraftwerke ersetzen können. Das EU-Klimasiegel, das nach der Taxonomie-Verordnung vergegeben wird, sei Teil eines "schrittweisen Vorgehens, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen in Etappen zu verringern und zugleich die Versorgungssicherheit zu ermöglichen", betonte das Gericht.

Österreich, das sich von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs vertreten ließ, hatte in seiner Klage unter anderem argumentiert, dass Kernkraft zu gefährlich sei. Nach der EU-Taxonomie-Verordnung könne etwas nicht als nachhaltig und klimafreundlich eingestuft werden, das "mit unkalkulierbaren Risiken" verbunden sei. Das Verbrennen von Erdgas setze zudem "Unmengen von Emissionen frei", was diese Kraftwerke nicht viel unschädlicher als Kohlekraftwerke mache.

"Ein schwarzer Tag für das Klima", sagte der Vorstand der Umweltschutzorganisation Greenpeace Deutschland, Martin Kaiser, nach der Entscheidung. Mit der Einstufung würden Milliarden in Gas und Atom fließen, statt den schnellen Umstieg auf erneuerbare Energien voranzutreiben. Greenpeace führt eine Klage mit gleicher Stoßrichtung vor dem Europäischen Gericht.

dpa/ms/LTO-Redaktion

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EuG zur Taxonomie: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58116 (abgerufen am: 18.07.2026 )

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