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EuG zum Markenrechtsstreit zwischen Chanel und Huawei: Auch Striche können sich unter­scheiden

21.04.2021

Eine Person mit einer Chanel-Tasche.

andersphoto - stock.adobe.com

Das Europäische Gericht musste sich in einem Markenrechtsstreit zwischen Chanel und Huawei mit der Krümmung und Dicke von Linien auseinandersetzen. Es befand, dass zwar Ähnlichkeit bestehe, es aber auch erhebliche Unterschiede gebe.

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Das Europäische Gericht (EuG) hat eine Klage der französische Nobelmarke Chanel in einem Markenstreit mit dem chinesischen Technologiehersteller Huawei abgewiesen. Hintergrund sind unterschiedliche Ansichten darüber, ob sich Logos der beiden Unternehmen zu sehr ähneln. "Die einander gegenüberstehenden Marken weisen zwar gewisse Ähnlichkeiten, aber auch erhebliche bildliche Unterschiede auf", heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung des Gerichts (Urt. v. 21.04.21, Az. T-44/20).

Bei den Marken von Chanel seien insbesondere die Rundungen der gekrümmten Linien stärker ausgeprägt, die Strichstärke breiter und Linien horizontal ausgerichtet, die bei der Marke von Huawei vertikal seien. "Das Gericht kommt daher zu dem Ergebnis, dass sich die Marken unterscheiden." Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel beim obersten europäischem Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, eingelegt werden.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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EuG zum Markenrechtsstreit zwischen Chanel und Huawei: . In: Legal Tribune Online, 21.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44775 (abgerufen am: 18.05.2025 )

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