EuG zu Ex-Gesundheitskommissar: Kein Scha­dens­er­satz für John Dalli

06.06.2019

Wegen Kontakten zur Tabakindustrie musste Ex-Kommissar John Dalli seinen Hut nehmen. Schadensersatz bekommt er dafür nicht: Laut EuG handelte weder die EU-Betrugsbehörde noch die Kommission rechtswidrig.  

Der ehemalige EU-Gesundheitskommissar John Dalli ist vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) abermals mit einer Schadensersatzklage gegen die Europäische Union gescheitert. Der Malteser war 2012 nach Vorwürfen zu großer Nähe zur Tabakindustrie aus dem Amt geschieden. In seiner Klage warf er der EU-Kommission und der EU-Betrugsbehörde OLAF Rechtsverstöße vor und verlangte Schadensersatz. Dieses Begehren wies das EuG am Donnerstag aber zurück (Urt. v. 06.05.2019, Az. T-399/17).

Es ist bereits die zweite Prozessrunde des inzwischen 70-jährigen Dalli. Zunächst hatte er vor dem EuG argumentiert, er sei nicht freiwillig zurückgetreten, sondern aus dem Amt gedrängt worden. Er machte einen immateriellen Schaden von einem symbolischen Euro geltend sowie materielle Schäden von 1,9 Millionen Euro. Das EuG entschied 2015 aber, dass Dalli seinen Posten freiwillig aufgegeben habe. Der Europäische Gerichtshof bestätigte die EuG-Entscheidung 2016. 

Daraufhin rief Dalli das EuG erneut an, nun mit der Begründung, die Kommission und OLAF hätten sich rechtswidrig verhalten. Er verlangte insbesondere den Ersatz seines immateriellen Schadens. Doch die Luxemburger EU-Richter entschieden erneut gegen Dalli: Er habe weder einen hinreichend direkten Kausalzusammenhang zwischen dem beanstandeten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden noch überhaupt das Vorliegen eines Schadens nachgewiesen, so das EuG.

Vor Dallis Ausscheiden hatte OLAF in einem Bericht festgestellt, dass der Gesundheitskommissar sich mehrfach inoffiziell und vertraulich mit Vertretern der Tabakindustrie getroffen habe. Zudem hatten die EU-Ermittler erklärt, ein Bekannter Dallis habe Bestechungsgelder von der Tabakindustrie gefordert, damit Dalli den Entwurf einer neuen Tabak-Richtlinie ändere. Dalli bestritt damals jede Schuld. Er habe von den Forderungen des Geschäftsmannes nichts gewusst und auch kein Geld bekommen. Er sah sich als Opfer der Tabakindustrie: Diese habe ihn politisch ausschalten wollen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuG zu Ex-Gesundheitskommissar: Kein Schadensersatz für John Dalli . In: Legal Tribune Online, 06.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35799/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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