Der Staubsaugerhersteller Dyson und weitere Kläger hatten die EU-Kommission auf Schadenersatz von bis zu 303,2 Millionen Euro verklagt - ohne Erfolg. Das EuG hat die Klage abgewiesen.
Das Gericht der Europäischen Union hat eine Millionenklage von Staubsaugerfirmen gegen die EU-Kommission zurückgewiesen. Das Gericht der EU stellte am Mittwoch fest, dass die Kommission weder die Grenzen ihres Ermessens "offenkundig und erheblich" überschritten noch die Grundsätze der Gleichbehandlung und der guten Verwaltung "hinreichend qualifiziert" verletzt habe. Der Hersteller Dyson und weitere Kläger hatten die EU-Kommission auf Schadenersatz von bis zu 303,2 Millionen Euro verklagt (Urt. 08.12.2021, Az.T-127/19).
Sie begründeten die Forderungen unter anderem damit, dass die EU-Kommission mit einer Verordnung beutellose Staubsauger gegenüber traditionellen Beutelstaubsaugern benachteiligt habe. Dies habe die Klägerinnen dabei eingeschränkt, Geschäfte zu tätigen und fair mit Wettbewerbern zu konkurrieren.
Dyson war zuvor erfolgreich vor Gericht gegen eine EU-Verordnung vorgegangen, die es erlaubte, die Energieeffizienz von Staubsaugern mit leerem Behälter und somit nicht unter realen Bedingungen zu bestimmen. Das britische Unternehmen Dyson, das beutellose Staubsauger verkauft, sah sich deswegen ungerecht behandelt. Denn der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel sei.
cp/dpa/LTO-Redaktion
Gericht der Europäischen Union: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46875 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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