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Gericht der Europäischen Union: Andorra darf keine Marke sein

23.02.2022

Andorra-Schriftzug

Das Fürstentum Andorra kann den eigenen Namen nicht als Unionsmarke anmelden. (c) juanjo - stockadobe.com

Die Regierung des kleinen Fürstentums kann die Bezeichnung "ANDORRA" nicht als Unionsmarke schützen lassen. Das Bildzeichen sollte für die Vermarktung von diversen Waren und Dienstleistungen genutzt werden. Doch das geht nicht, so das EuG.

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Das kleine Fürstentum Andorra hat nach jahrelangem Streit eine Niederlage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) kassiert. Das Bildzeichen "ANDORRA" darf nicht als EU-Marke für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden, urteilte das Gericht am Mittwoch (Urt. v. 23.02.2022, RS: T-806/19).

Das Fürstentum hatte den Namen unter anderem als Marke für Fotografien, Tabak und Reisen, aber auch Finanz- und Immobiliendienstleistungen beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Das Amt wies dies jedoch ab. Es befand, dass der Name aufgrund seines beschreibenden Charakters als Herkunftsort der Waren missverstanden werden könne oder als Ort, wo die Dienstleistungen erbracht werden. Der Begriff sei beschreibend und verfüge nicht über die erforderliche markenrechtliche Unterscheidungskraft. Das Fürstentum klagte gegen die Entscheidung.

Fürstentum steht für vorteilhaftes Steuersystem

Der EuG wies die Klage nun in vollem Umfang ab. "Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Markenamt zurecht von dem beschreibenden Charakter der Bezeichnung 'ANDORRA' ausgegangen ist", sagt Julia Dönch, Partnerin und Rechtsanwältin bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland im Bereich Intellectual Property. So habe das Markenamt zum Beispiel für die von der Markenanmeldung umfassten Finanzdienstleistungen festgestellt, dass Andorra in der Wahrnehmung des relevanten Publikums für ein sehr vorteilhaftes Steuersystem stehe. Daraus ergebe sich der beschreibende Charakter.

Der Staat Andorra hatte dagegen argumentiert, dass zum Beispiel die Wortmarke 'MONACO' (EUTM 1069254) zugunsten der S.A.M. Marques de l'Etat de Monaco – Monaco Brands und die Wortmarke 'CANNES' (EUTM 4510021) zugunsten der Stadt Cannes geschützt seien, erklärt Dönch. "Nachdem aber für jede Markenanmeldung unabhängig von Voreintragungen die Schutzfähigkeit geprüft werden muss, konnte dieses Argument nicht helfen", so die Anwältin. Die Entscheidung des EuG sei eine klare Absage an die Monopolisierung der Bezeichnung eines Staates. Dies entspreche der Intention der relevanten markenrechtlichen Regelungen.

Andorra ist ein unabhängiges Fürstentum, das zwischen Spanien und Frankreich liegt.

tap/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

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Gericht der Europäischen Union: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47624 (abgerufen am: 17.11.2025 )

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