EuG zur europäischen Grenzschutzagentur: Frontex muss Jour­na­listen keine Infos zu Schiffen geben

27.11.2019

Die europäische Grenzschutzagentur Frontex musste zwei Journalisten keine Informationen zu ihren Schiffen während der noch laufenden Operation "Triton" mitteilen, weil damit die Grenzüberwachung umgangen werden könnte, entschied das EuG.

Zwei Journalisten aus Deutschland und Spanien sind vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) mit einer Klage gegen die europäische Grenzschutzagentur Frontex gescheitert. Frontex müsse keine detaillierten Auskünfte über im Mittelmeer eingesetzte Schiffe geben, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Urt. v. 27.11.2019, Rechtssache T-31/18).

Die Journalisten hatten demnach sämtliche Namen, Flaggen und Typen der im Mittelmeer patrouillierenden Schiffe gefordert. Dabei ging es um die 2017 im Rahmen der Operation "Triton" eingesetzten Boote.

Frontex hatte argumentiert, eine Informationsfreigabe würde die öffentliche Sicherheit gefährden. Schleuser und Kriminelle könnten zusätzliche Angaben zu den patrouillierenden Schiffen missbrauchen, die Boote orten und damit die Grenzüberwachung umgehen.

Das EuG folgte dieser Argumentation. Die Erläuterungen von Frontex seien plausibel und zeigten, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorhersehbar und nicht nur rein hypothetisch gewesen sei. Zum Zeitpunkt der Informationsanfrage durch die Journalisten lief die Operation "Triton" nämlich noch.

Frontex muss keine operativen Informationen veröffentlichen

Der Berliner Journalist und Kläger, Arne Semsrott, kündigte eine mögliche Berufung gegen das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum Frontex noch nicht einmal die Namen ihrer Schiffe im Mittelmeer preisgeben muss, obwohl sie das auf Twitter selbst schon getan hat", erklärte er. Frontex habe eine besondere menschenrechtliche Verantwortung, daraus müssten Transparenzpflichten erwachsen.

In dem Urteil hatten die Luxemburger Richter entschieden, dass allgemein veröffentlichte Informationen Frontex nicht dazu verpflichteten, auch operative Auskünfte offenlegen zu müssen, wenn ihrer Meinung nach dadurch die öffentliche Sicherheit gefährdet werden würde.

Auch wenn die Schiffe anhand ihres Namens auf Websiten identifiziert werden könnten, führe das nicht dazu, dass die Grenzschützer auch die Flagge und den Typ der Schiffe preisgeben müssten, so das EuG. Schließlich gebe es auch andere Methoden, um Schiffe zu erkennen, für die unter anderem Flaggen und Schiffstypen nützlich seien könnten.

Frontex hat seinen Hauptsitz in Warschau und wurde 2004 gegründet. Die Agentur analysiert unter anderem Migrationsbewegungen und koordiniert Einsätze an Europas Außengrenzen.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

EuG zur europäischen Grenzschutzagentur: Frontex muss Journalisten keine Infos zu Schiffen geben . In: Legal Tribune Online, 27.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38925/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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