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EuG geht nicht von staatlichen Beihilfen aus: Apple muss keine Steuern nach­zahlen

15.07.2020

Ein Apple-Store

© saiko3p - stock.adobe.com

Nach fast vier Jahren gibt es in dem Streit um die historische Steuernachforderung von 13 Milliarden Euro für Apple in Irland ein erstes Gerichtsurteil. Das EuG sieht in den vereinbarten Konditionen keine unzulässigen staatlichen Beihilfen.

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Der US-Konzern Apple hat nicht von unerlaubten Steuervorteilen in Irland profitiert. So lautet die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), das die Nachforderung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016 für rechtswidrig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten, wie die Richter am Mittwoch erklärten (Urt. v. 15.07.2020, Az. T‑778/16 u. T‑892/16).

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen.

Apple: Werte werden in den USA geschaffen

Der iPhone-Konzern hatte vor dem EuG betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht gelten.

Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die Kommission ist es ein massiver Rückschlag in ihren jahrelangen Streitigkeiten mit einzelnen Mitgliedsländern wie Luxemburg um Steuerkonditionen für Unternehmen. Für die in Europa oft gefeierte Kommissarin Vestager war der aufsehenerregende Fall ein Höhepunkt ihrer bisherigen Laufbahn. Zudem sorgte der Fall für Zündstoff im Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerung amerikanischer Unternehmen. Und für Apple ging geht es auch um den Ruf: Der iPhone-Hersteller will nicht als Steuerflüchtling und Trickser dastehen.

Apple argumentierte vor dem EU-Gericht, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen - während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. "Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt." Irland habe deshalb zu Recht nur den Teil der bei den Tochterfirmen verbuchten Gewinne besteuert, die auf Aktivitäten in dem Land zurückgingen.

Kommission: In Irland geschieht mehr als der Vertrieb

Amerikanische Unternehmen konnten nach früheren US-Regelungen Auslandsgewinne außerhalb des Heimatlandes lagern. Bei einem Transfer in die USA wurden 35 Prozent Steuern fällig. Viele Firmen behielten deshalb das Geld im Ausland. Mit der seit 2018 greifenden Steuerreform wurde eine Zahlung auf die Auslandsreserven mit deutlich niedrigeren Sätzen fällig - unabhängig davon, ob sie in die USA gebracht werden oder nicht. Apple zahlt an den US-Fiskus nahezu 38 Milliarden Dollar Steuern auf den im Ausland angesammelten Geldberg von 252 Milliarden Dollar. Davon entfielen nach Angaben des Unternehmens 21 Milliarden Dollar Steuern allein auf die Gewinne, um die es der EU-Kommission geht.

Die Kommission bestritt zwar nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den USA entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde nicht die notwendigen Analysen des gesamten Geschäfts der Apple-Töchter durchgeführt, um begründet entscheiden zu können, welcher Anteil der Gewinne wo versteuert werden sollte. Stattdessen habe sich die Steuerbehörde auf Angaben von Apple dazu verlassen. Irland entgegnet dazu, es sei ausreichend gewesen, nur die Apple-Aktivitäten in dem Land zu betrachten.

Die Kommission weist auch die Darstellung von Apple zurück, die beiden irischen Firmentöchter seien lediglich mit Vertrieb und Fertigung beauftragt gewesen. "Das ist nicht alles, was in Cork vor sich geht", einige Aktivitäten in der irischen Stadt gingen darüber hinaus, betonten die Anwälte der Kommission bei einer Anhörung im September.

Fall könnte den EuGH beschäftigen

Die Kommission argumentiert unter anderem, die irischen Töchter hätten die Innovationen durch Vereinbarungen zur Kostenteilung mitfinanziert. Auf 13 Milliarden Euro kommt die Kommission nur bei der Annahme, dass alle Auslandsgewinne in Irland zu versteuern gewesen wären. In einer zweiten Argumentationslinie geht es nur um einen Teil der Erträge - und eine Nachzahlung von über 900 Millionen Euro. Die Kommission musste das Gericht unter anderem davon überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.

Die Richter bemängelten zwar, dass Apples damalige Steuervereinbarungen nur unzureichend dokumentiert worden seien, hielten die Argumente der Kommission aber nicht für ausreichend.

Die Entscheidung ist allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit nicht der Schlusspunkt in dem politisch aufgeladenen Konflikt. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass der Streit in nächster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeht. Die Kommission hat zwei Monate Zeit, Berufung einzulegen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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EuG geht nicht von staatlichen Beihilfen aus: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42203 (abgerufen am: 16.11.2025 )

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