Im Januar 2007 hatte die Kommission gegen zwanzig Gesellschaften Geldbußen in Höhe von insgesamt über 750 Mio. Euro wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für gasisolierte Schaltanlagen (GIS) verhängt. Zu den sanktionierten Gesellschaften zählte auch die Siemens AG, die dagegen nun erfolglos klagte.
Das Europäische Gericht (EuG) erster Instanz wies das gesamte Vorbringen des Unternehmens zurück und erhält den Geldbußbetrag von 369,6 Mio. Euro aufrecht. Bei einigen Mitgliedern des Kartells setzte das Gericht die Geldbußen dagegen herab.
Die wettbewerbswidrigen Praktiken, die zu den Geldbußen führten, bestanden insbesondere in einer weltweiten Koordinierung des Verkaufs gasisolierter Schaltanlagen unter Aufteilung der Märkte, Zuteilung von Kontingenten und Erhaltung der jeweiligen Marktanteile, Zuteilung einzelner GIS-Projekte an ausgewählte Hersteller und Manipulation der Ausschreibungsverfahren, um sicherzustellen, dass die festgelegten Hersteller den jeweiligen Vertrag erhielten. Darüber hinaus bestanden sie in der Festsetzung von Preisen durch komplexe Vereinbarungen für nicht zugeteilte GIS-Projekte, der Beendigung von Lizenzvereinbarungen mit Nichtkartellmitgliedern und dem Austausch sensibler Marktinformationen.
Zu den mit Geldbußen belegten Gesellschaften zählen insbesondere die Gesellschaften Alstom, Areva, Schneider Electric SA, Siemens AG, Siemens Aktiengesellschaft Österreich, Siemens Transmission & Distribution SA (SEHV), Siemens Transmission & Distribution Ltd. (Reyrolle), und VA Tech Transmission & Distribution GmbH & Co KEG (KEG). Die höchste Geldbuße wurde gegen die Siemens AG verhängt.
Siemens bleibt als letzte Instanz nur noch der Europäische Gerichtshof.
tko/LTO-Redaktion
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EuG: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2678 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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