Wie ein Schiffsrumpf sehen laut EuG die Lippenstifte der Kosmetikmarke Guerlain aus. Das unterscheidet sie von denen anderer Hersteller und deshalb können sie in ihrer Form geschützt werden.
Die französische Kosmetikfirma Guerlain kann ihre leicht ovale Lippenstiftform mit einer Prägung in der Europäischen Union schützen lassen. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwoch entschieden (Urt. v. 14.07.2021, Rs. T-488/20).
Laut EuG unterscheide sich die Form deutlich von gängigen Lippenstiften. Die Normform der Branche sei zylindrisch oder rechteckig, das Modell von Guerlain gleiche aber eher einem Schiffsrumpf oder einer Babywiege. Ungewöhnlich sei die Form auch, weil man den Lippenstift nicht hinstellen könne.
Das Gericht hebt damit eine Entscheidung des Europäischen Amts für geistiges Eigentum auf. Dieses hatte 2018 entschieden, die Lippenstiftform unterscheide sich nicht bedeutend von der anderer Hersteller. Die Eintragung der dreidimensionalen Form als Unionsmarke hatte die Behörde abgelehnt. Guerlain hatte dagegen ein Rechtsmittel eingelegt.
dpa/cp/LTO-Redaktion
EuG zum Markenschutz von Guerlain: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45474 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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