Die Panoramafreiheit bezeichnet das Recht, zum Beispiel öffentliche Kunst oder Architektur zu fotografieren und die Bilder zu verwerten. Mit der EU-Urheberrechtsreform soll sie eingeschränkt werden.
Am 16. Juni hat der Rechtsausschuss des EU-Palarments den Bericht zur Evaluation des EU-Urheberrechts angenommen. Die deutsche Piraten-Politikerin Julia Reda ist für diesen verantwortlich und warnt jetzt vor einem rechtlichen Rückschritt in vielen EU-Ländern, falls sich die EU-Urheberrechtsreform an einem sehr restriktiven Änderungsvorschlag orientieren sollte.
Die sogenannte Panorama-Freiheit gilt bereits in den meisten EU-Ländern und erlaubt es, beispielsweise Abbildungen öffentlicher Gebäude oder Skulpturen zu verwenden und als Foto, Film oder auf andere Weise zu verbreiten. In einigen wenigen Mitgliedsstaaten muss man aber noch die Erlaubnis des Künstlers, Bildhauers oder Architekten beziehungsweise seiner Rechtsnachfolger einholen. Reda regt in ihrem Gutachten deshalb an, die Panoramafreiheit EU-weit gelten zu lassen. Ihrer Meinung nach ist es einfach nicht mehr zeitgemäß, für "Alltäglichkeiten wie das Teilen von Urlaubsfotos auf Facebook eine Lizenz einholen zu müssen."
Der Rechtsausschuss hat sich für den Änderungsvorschlag des französischen Politikers Jean-Marie Cavada entschieden, der die Panoramafreiheit sehr restriktiv auslegt. Würde die Urheberrechtsreform seine Grundsätze aufgreifen, müsste die Panoramafreiheit von den Mitgliedsstaaten entsprechend beschränkt werden. Dann dürften Fotos von prominenten öffentlichen Gebäuden nur noch auf nicht-kommerzielle Art und Weise oder - im Extremfall - gar nicht mehr verwendet werden.
Indirektes Problem für den normalen EU-Bürger
Das klingt zumindest für Privatleute wenig spektakulär, kann aber zum Problem werden, wenn die Schwelle zur kommerziellen Verwendung überschritten wird. Wie schnell das potentiell gehen kann, illustriert Reda an einem Beispiel: Wer etwa nach einer solch restriktiven Auslegung Urlaubs-Selfies vor dem London Eye schießt und auf Facebook hochlädt, verdient damit zwar kein Geld.
Als Facebook-User stimmt man allerdings den Nutzungsbedingungen zu - und nach denen geht das soziale Netzwerk davon aus, dass der Private alle nötigen Rechte zur Verwertung des Bildes hat und diese auf Facebook überträgt. Konstellationen wie diese ergeben sich in der digitalen Welt täglich zahllose Male, so dass im Falle einer solchen Reform ein unbedachtes Verbreiten von Fotos oder Videos, auf denen entsprechende öffentliche Gebäude zu sehen sind, theoretisch ganz schön teuer werden könnte.
Die Probleme für gewerbliche Fotografen, Filmemacher, Journalisten und ähnliche Berufsgruppen liegen ohnehin auf der Hand. Am 9. Juli stimmt das Plenum des EU-Parlaments über Redas Bericht ab. Es ist die letzte Chance der Abgeordneten, Änderungen der Passage über die Panoramafreiheit zu beschließen.
ms/LTO-Redaktion
EU-Urheberrechtsreform: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16000 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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