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Neues Verfahren in Brüssel vorgestellt: Ein "Grund­werte-Check-up" für EU-Staaten?

20.03.2019

Flaggen vor dem EU-Parlament

© Grecaud Paul - stock.adobe.com

Um über die Einhaltung von Grundwerten in der EU zu wachen, planen Deutschland und Belgien die Einführung eines "Check-Ups" für alle Staaten. Polen knüpft seine Teilnahme daran an Bedingungen.

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Deutschland und Belgien wollen mit einem neuen Prüfmechanismus Verstößen gegen die Grundwerte der EU vorbeugen. Das am Dienstag in Brüssel präsentierte Verfahren sieht vor, dass sich künftig alle EU-Staaten einmal jährlich freiwillig einer Begutachtung unterziehen. So sollen mögliche Schwierigkeiten frühzeitig erkannt und heikle Sanktionsverfahren wie die gegen Ungarn und Polen vermieden werden.

Der "Grundwerte-Check-up" könne die bestehenden Mechanismen ergänzen und zwischen West und Ost Brücken bauen, sagte der deutsche Europastaatsminister Michael Roth (SPD) bei einer Pressekonferenz mit dem belgischen Außenminister Didier Reynders. Es gehe darum, gegenseitig voneinander zu lernen und ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, was Respekt vor Rechtsstaatlichkeit im Alltag bedeute. "Wir müssen deutlich machen, dass wir eine Werteunion sind", sagte Roth. Auch in Deutschland gebe es mit Antisemitismus und Rassismus große Herausforderungen.

Polen hat seine Teilnahme an dem vorgeschlagenem Prüfmechanismus zwar an Bedingungen geknüpft, aber zunächst keine Absage erteilt. "Wir werden so einem Mechanismus beitreten, wenn wir volle Garantien der Unparteilichkeit und Objektivität haben und wenn Fragen zu den gegenseitigen Beziehungen zwischen bestimmten EU-Institutionen und Mitgliedstaaten geklärt werden", sagte der polnische Europaminister Konrad Szymanski am Dienstag in Brüssel nach Angaben der Agentur PAP. Andernfalls drohe ein Mechanismus zu entstehen, der ausschließlich politische Spannungen zwischen allen Mitgliedstaaten verursachen würde, meinte er.

Ungarn und Polen droht Stimmrecht-Entzug

Zuletzt wurden Polen und Ungarn im Hinblick auf ihre Rechtsstaatlichkeit kritisiert. Gegen beide Staaten wurden wegen mutmaßlicher Verletzungen der EU-Grundwerte bereits Verfahren nach Art. 7 der EU-Verträge eingeleitet. Sie sollen die Regierungen in Warschau und Budapest unter der Androhung eines Stimmrechteentzugs dazu bewegen, umstrittene Entscheidungen zurückzunehmen.

In Polen geht es um Änderungen von Justizreformen, die nach Einschätzung von Juristen zu direkter Abhängigkeit der Justiz von der parlamentarischen Mehrheit und dem Präsidenten führen. In Ungarn sind unter anderem Maßnahmen Stein des Anstoßes, die das Aus für die Zentraleuropäische Universität (CEU) bedeutet haben.

Das nun vorgeschlagene Instrument soll nach Vorstellung von Deutschland und Belgien dazu führen, dass es künftig gar nicht mehr zu solchen Verfahren kommen muss. Für die jährlichen Gutachten könnte nach Vorstellung der Initiatoren unter anderem die Expertise der EU-Grundrechteagentur und der Venedig-Kommission des Europarates genutzt werden.

Mehr als 20 Staaten unterstützen Vorhaben dem Grunde nach

Details sollen in den kommenden Monaten geklärt werden. Mehr als 20 EU-Mitgliedstaaten unterstützten das Prinzip des neuen Verfahrens, sagte der belgische Außenminister Reynders. Finnland habe zugesagt, das Thema während seiner im Juli beginnenden EU-Ratspräsidentschaft weiter voranzutreiben.

Bereits am Wochenende hatte der CSU-Politiker und Europawahl-Spitzenkandidat Manfred Weber neue Vorschläge zum Thema Rechtsstaatlichkeit vorgelegt. Sie zielten allerdings mehr darauf ab, den aktuellen Kontroll- und Strafmechanismus effektiver zu gestalten. So kommen derzeit beispielsweise die sogenannten Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn und Polen nicht voran, weil sie nicht von ausreichend vielen EU-Staaten unterstützt werden.

Der für die EU-Kommission zuständige Vizepräsident Frans Timmermans zeigte sich am Dienstag glücklich über die Aufmerksamkeit für das Thema. "Ich sehe das als gemeinsame Anstrengung, die Rechtsstaatlichkeit in der EU zu verbessern", sagte er. Die EU sei sehr gut darin, Kritik an der Rechtsstaatlichkeit in Beitrittskandidatenländern zu üben, tue sich manchmal aber schwer, interne Probleme anzusprechen. Der belgisch-deutsche Vorschlag könne Raum dafür schaffen.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Neues Verfahren in Brüssel vorgestellt: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34461 (abgerufen am: 16.04.2026 )

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