EU-Parlament stimmt Schengen-Reform zu: Keine Kontrolle der Binnengrenzen auf eigene Faust

13.06.2013

Bislang konnten die Schengenländer ohne Rücksprache mit den anderen Mitgliedsstaaten vorübergehend Kontrollen ihrer Grenzen einrichten. Das EU-Parlament billigte nun, dass die EU-Kommission künftig in enger Zusammenarbeit mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten die Einhaltung der Schengen-Vorschriften überwacht.

Das neue System soll verhindern, dass Mitgliedstaaten einseitig Kontrollen an den Binnengrenzen ohne vorherige europäische Überprüfung einführen können. Dabei kommt der EU-Kommission eine zentrale Rolle zu. Sie wird in enger Zusammenarbeit mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass die Schengen-Vorschriften geachtet werden.

"Bei wahrlich außergewöhnlichen Situationen ist die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen an ein strukturiertes Europäisches Verfahren gebunden, so dass kein Mitgliedstaat solch einen Beschluss einseitig fassen kann. Dies wird das gegenseitige Vertrauen stärken und vermeiden, dass nationale Entscheidungen sich nachteilig auf den gemeinsamen Raum der Freizügigkeit auswirken", so EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Malström erklärte weiter: "Der Schengen-Raum ist von großem Nutzen für die europäischen Bürger. Die Möglichkeit, ohne Pass zu reisen, ist jeden Tag eine Realität für Hunderttausende von Menschen. Mit den neuen Regeln schützen und stärken wir diese gemeinsame Errungenschaft, dadurch dass wir das Recht der Bürger stärken, sich frei zu bewegen."

tko/LTO-Redaktion

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EU-Parlament stimmt Schengen-Reform zu: Keine Kontrolle der Binnengrenzen auf eigene Faust . In: Legal Tribune Online, 13.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8925/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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