Bei Europaparlamentswahlen soll ab 2024 eine Sperrklausel für Kleinstparteien gelten. Nachdem das BVerfG eine solche 2014 noch untersagt hatte, würde das Vorhaben der Bundesregierung damit auf dem Umweg über Straßburg vollendet.
Deutsche Kleinstparteien wie Freie Wähler, Piraten und NPD sollen nach dem Willen der Europaabgeordneten spätestens von 2024 an kaum eine Chance mehr auf Einzug in das EU-Parlament haben. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch in Straßburg mit absoluter Mehrheit für eine Reform des EU-Wahlrechts, die Sperrklauseln in den Mitgliedstaaten vorsieht. Die Befürworter - allen voran CDU, CSU und SPD - wollen damit eine Zersplitterung des Parlaments verhindern. Kritiker sehen aber die Meinungsvielfalt in dem Haus bedroht.
Alle größeren EU-Mitgliedstaaten, die mehr als 35 Abgeordnete nach Straßburg schicken, haben bereits Sperrklauseln eingeführt - bis auf Deutschland und Spanien. Vorgesehen sind für sie nun Schwellen zwischen zwei und fünf Prozent der Stimmen. Derzeit sind 7 der 96 deutschen Sitze im Europaparlament von Mitgliedern von Kleinstparteien besetzt.
Bis die Änderung des EU-Wahlgesetzes tatsächlich in Kraft tritt, gibt es noch eine Hürde: Jeder Mitgliedstaat muss zuerst die neuen Bestimmungen billigen. Falls alle Staaten die neuen Regeln vor 2019 ratifizieren, gelten sie spätestens bei der übernächsten Europawahl 2024 verbindlich. Die Mitgliedsländer haben auch die Möglichkeit, sie schon vor der Europawahl im Mai 2019 einzuführen. Das würde aber den Empfehlungen von Rechtsexperten widersprechen, die Änderungen im Wahlrecht zwölf Monate vor dem Urnengang kritisch sehen.
Die deutsche Drei-Prozent-Sperrklausel war 2014 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Sie verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, hieß es damals im Urteil.
dpa/mam/LTO-Redaktion
EU-Parlament stimmt für Sperrklausel: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29557 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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