Künftig soll die Ausfuhr von Produkten, die zu Hinrichtungen oder Folter verwendet werden können, aus der EU noch strenger reguliert werden. Das stellt vor allem die USA vor Probleme.
Das Parlament der Europäischen Union (EU) hat am Dienstag eine Überarbeitung der sogenannten Anti-Folter-Verordnung beschlossen. Künftig sollen damit Produkte schneller in die Liste der verbotenen und kontrollierten Substanzen aufgenommen werden, um so mit der Entwicklung und Anwendung neuer Stoffe Schritt zu halten.
Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 – auch "Anti-Folter-Verordnung" genannt - reglementiert die Ausfuhr bestimmter Produkte, die zur Vollstreckung von Todesstrafe, Folter und anderen unmenschlichen Behandlungen verwendet werden können. Die neu gefasste Verordnung wird im kommenden Jahr in Kraft treten. "Wir praktizieren in Europa, was wir predigen", sagte Berichterstatterin Marietje Schaake während der Debatte in Straßburg. Die Grundrechtecharta der EU verbietet Folter und Todesstrafe.
Damit dürften sich die Probleme bei der Vollstreckung der Todesstrafe in den USA verschärfen. Aufgrund der Weigerung zahlreicher Hersteller, die Substanzen für eine Tötung per Giftspritze an die Vereinigten Staaten zu liefern, wird dort zum Teil mit neuen und unerprobten Mitteln experimentiert, manchmal mit grausigen Folgen. In Im Mai hatte auch der Pharmakonzern Pfizer angekündigt, keine Medikamente mehr für Exekutionen zur Verfügung zu stellen.
Der US-Bundesstaat Utah hat im letzten Jahr gar die Hinrichtung durch ein Erschießungskommando wieder offiziell eingeführt. Grund dafür war ebenfalls der Engpass mit tödlichem Gift. In den USA sehen derzeit 31 der 50 Bundesstaaten die Todesstrafe in ihren Gesetzen vor. Die öffentliche Zustimmung sinkt in letzter Zeit aber, wohl aufgrund wiederholter Vorfälle, in denen Häftlinge grausam zu Tode kamen.
mam/LTO-Redaktion/dpa
Anti-Folter-Verordnung überarbeitet: . In: Legal Tribune Online, 05.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20764 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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