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Europäische Digitalgesetzgebung: EU-Par­la­ment einig über Posi­tionen zum DMA und DSA

16.12.2021

Ein Smartphone und ein Tablet mit Social Media Apps

DSA und DMS sollen auch Social Media-Anbieter in die Pflicht nehmen, gegen Hass im Netz vorzugehen (Symbolbild). (c) Aleksei - stock.adobe.com

Internetplattformen sollen im Kampf gegen Hass im Netz stärker in die Pflicht genommen und die Marktmacht von Internetriesen beschränkt werden. Diesen Zielen ist die EU nun einen Schritt nähergekommen.

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Sowohl die Gesetzgebung zum Gesetz über digitale Märkte (DMA, Digital Markets Act) als auch zum Gesetz über digitale Dienste (DSA, Digital Service Act) ist einen Schritt weiter. Die geplanten Regeln sind Teil eines Digital-Gesetzpakets, das die EU-Kommission vorgeschlagen hat. Sie sollen die Marktmacht von Internetrisen wie Google, Facebook und Amazon beschränken und gegen Hass im Netz wirken.

Die Abgeordneten des EU-Parlaments einigten sich am Mittwoch auf eine Position zum DMA. Sie fordern etwa bessere Kontrolle von Firmenübernahmen bei den großen Digitalunternehmen und strengere Regeln für personenbezogene Werbung. Berichterstatter Andreas Schwab (CDU), sprach von einem "starken Zeichen". Das Gesetz sorge dafür, dass auch im digitalen Zeitalter die Prinzipien sozialer Markwirtschaft überall in der EU gälten.

Mit dem nun gefundenen Kompromiss der Parlamentarier können die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten über die finale Ausgestaltung des Gesetzes beginnen. Es zielt auf Gatekeeper im Netz ab, die "zentrale Plattformdienste" anbieten: etwa große soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Videoplattformen.

Hohe Strafen bei Verstößen vorgesehen

Nach dem Willen der Abgeordneten sollen große Messenger-Dienste es ihren Nutzer:innen ermöglichen, auch Nachrichten mit Nutzer:innen anderer Messenger auszutauschen. Personenbezogene Werbung auf Basis von gesammelten Nutzerdaten soll nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sein. Der EU-Kommission sollen zum Schutz vor Monopolbildung mehr Rechte bei der Kontrolle von Firmenübernahmen eingeräumt werden.

Verstöße sollen laut EU-Parlament mit Strafen von bis zu 20 Prozent des globalen Vorjahresumsatzes belegt werden können. Betroffen von den Regeln sollen nur Firmen sein, die mindestens acht Milliarden Euro Jahresumsatz im Europäischen Wirtschaftsraum erwirtschaften und weitere Kriterien erfüllen. Damit ziehen die Abgeordneten den Kreis der Gatekeeper kleiner als die Mitgliedstaaten, die einen Schwellenwert von 6,5 Milliarden Euro wollen.

Dem Linken-Fraktionsvorsitzenden Martin Schirdewan gehen die Pläne nicht weit genug: Bei der gezielten Werbung wäre ein Komplettverbot angezeigt gewesen, sagte er. Der Branchenverband Bitkom bemängelte, statt der Förderung kleinerer Unternehmen würden Sanktionen in den Mittelpunkt gestellt. Miteinander kompatible Messengerdienste brächten zudem Probleme mit sich, etwa beim Datenschutz.

Der DSA als "Grundgesetz des Internets"?

Der andere Part, der DSA, geht gesellschaftliche Probleme im Netz an, etwa die Frage, wie Digital-Riesen mit illegalen Inhalten umgehen sollen.

Darüber einigte sich der zuständige Ausschuss des Europaparlaments am Dienstag auf einen Kompromiss. Mit dem Gesetz sollen Verbraucher:innen unter anderem besser vor Desinformation, Hassrede und dem Kauf gefälschter Produkte geschützt werden. Die Grünen-Abgeordnete Alexandra Geese bezeichnete das Gesetz als "neues Grundgesetz des Internets".

Der Ausschuss-Kompromiss soll im Januar dem gesamten EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Stimmen die Abgeordneten zu, beginnen die entscheidenden Verhandlungen mit den EU-Staaten.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Europäische Digitalgesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46965 (abgerufen am: 12.11.2025 )

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