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51593

Schlussanträge am EuGH: Deut­sch­land ver­stößt gegen Natur­schutz­vor­gaben

20.04.2023

Schild Naturschutzgebiet

Deutschland habe für einige Naturschutzgebiete keine ausreichenden Erhaltungsziele festgelegt. Diesen Vorwurf der EU-Kommission bestätigten nun auch die Schlussanträge der Generalstaatsanwältin. Foto: Jörg Teckentrup/Stock.adobe.com

Nach Ansicht der EuGH-Generalanwältin muss Deutschland mehr für den Naturschutz tun. Deutschland habe die Vorgaben der sogenannten "Habitatrichtlinie" nicht pflichtgemäß umgesetzt.

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In dem aktuell laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland hat die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Tamara Capeta am Donnerstag ihre Schlussanträge vorgelegt. Die Bundesrepublik habe für eine Reihe von Naturschutzgebieten keine Erhaltungsziele festgelegt und verstoße damit gegen seine Verpflichtungen aus dem EU-Recht, so Capeta.

Die Kommission wirft Deutschland vor, die sogenannte "Habitatrichtlinie", die der Erhaltung natürlicher Lebensräume und dem Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen dient, nicht pflichtgemäß umgesetzt zu haben. Kern der Richtlinie ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen. Deutschland hat nach Ansicht der EU-Kommission nicht genügend dieser Erhaltungsziele festgelegt, weswegen die Brüsseler Behörde die Bundesrepublik in einem Vertragsverletzungsverfahren beim EuGH verklagt hat. 

Die Schlussanträge der Generalstaatsanwältin geben der EU-Kommission nun teilweise Recht. Deutschland habe für 88 der 4606 in Rede stehenden Gebiete keine Erhaltungsziele festgelegt und damit gegen seine Verpflichtung aus der Richtlinie verstoßen. Die restlichen Rügen der EU-Kommission werden in den Schlussanträgen jedoch zurückgewiesen

In der Vergangenheit hat der EuGH bereits des Öfteren einen Verstoß gegen die Habitatrichtlinie durch einen Mitgliedsstaaat festgestellt. Zum Beispiel gab der EuGH einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei statt, weil das Land nicht genug für den Schutz des Auerhuhns getan hat. Auch derzeit klagt die EU-Kommission gegen andere Länder in ähnlichen Fällen. 

Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Im Fall einer Verurteilung Deutschlands durch den EuGH drohen hohe Strafzahlungen. 

dpa/lmb/LTO-Redaktion

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Schlussanträge am EuGH: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51593 (abgerufen am: 19.07.2026 )

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