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Roaming im EU-Ausland: Kom­mis­sion gibt Pläne für Zeit-Limit auf

21.09.2016

Roaming im EU-Ausland

© travnikovstudio - Fotolia.com

Die heftige Kritik an den Roaming-Plänen der EU-Kommission zeigt Wirkung: Die geplante Beschränkung auf 90 Tage wird fallengelassen. Stattdessen soll auf den Wohnort des Nutzer geachtet werden, um Missbrauch zu vermeiden.

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Handynutzer sollen nach einem überarbeiteten Vorschlag der EU-Kommission ab Mitte 2017 doch ohne zeitliche Begrenzung kostenfreies Roaming im EU-Ausland nutzen können. "Wir haben entschieden, dass es keine täglichen Begrenzungen geben soll", sagte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip am Mittwoch in Brüssel. Stattdessen solle jeder Nutzer "wie daheim" Roaming nutzen können. Allerdings müsse Missbrauch verhindert werden können – zum Beispiel, wenn sich Nutzer eine günstige Sim-Karte im Ausland besorgen, um sie dauerhaft zuhause zu nutzen.

Nach heftiger Kritik hatte die Brüsseler Behörde zuletzt einen ersten Plan zur Neuregelung der Auslands-Handykosten zurückgezogen. Demnach waren nur 90 Tage kostenfreies Roaming pro Jahr im EU-Ausland garantiert. Parlament und Staaten hatten die Neuregelung vergangenes Jahr beschlossen. Die EU-Kommission sollte lediglich noch Details ausarbeiten. "Dauerhaftes Roaming" war in dem Beschluss nicht vorgesehen. Was das bedeutet, sollte die EU-Kommission ausarbeiten.

Auch jetzt hieß es: "Roaming ist für Reisende." Das neue System solle auf Basis des Wohnorts oder einer "festen Verbindung" zu einem EU-Staat basieren. Dazu gehöre etwa, oft in dem EU-Staat anwesend zu sein, in dem der Provider ansässig sei. Anbieter von Telekommunikationsdiensten sollen einschreiten können, wenn ein Nutzer sich in seinem Heimatland aufhält - aber dennoch dauerhaft auf günstigere Roaming-Tarife aus dem Ausland zurückgreife. Die Telekom-Konzerne sollen solche Nutzer darauf ansprechen und für sie einen Aufpreis einführen können. Verbraucher sollen ihrerseits Einspruchsrechte bekommen, wenn ein Anbieter einen möglichen Missbrauch feststellt.

90-Tage-Limit: Für Reisen genug, zum Missbrauch zu wenig

Der endgültige Vorschlag soll nun im Dezember angenommen werden. Zuvor sind Beratungen mit der europäischen Regulierungsbehörde BEREC, den EU-Staaten und weiteren Beteiligten wie Telekom-Unternehmen geplant.

Die EU-Kommission hatte zuvor versucht, einen möglichen Missbrauch der Roaming-Regelung durch das 90-Tage-Limit zu verhindern. Sie hatte argumentiert, eine längere Nutzungsfrist könne Missbrauch ermöglichen: Nutzer könnten sich einfach in einem EU-Land mit besonders günstigen Preisen eine Sim-Karte besorgen und in teuren Ländern auf Dauer damit telefonieren. Dies würde aus Sicht der Behörde längerfristig auch zu höheren Preisen für Verbraucher führen. Das ursprünglich vorgeschlagene Mindestkontingent von 90 Tagen decke aber praktisch jeden Bedarf von Reisenden - sie verbrächten in der Regel weitaus weniger Tage im EU-Ausland, hatte es geheißen. Die Kommission betonte zugleich, dass die EU-Roaming-Gebühren seit 2007 um mehr als 90 Prozent gefallen seien.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Roaming im EU-Ausland: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20646 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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