Regeln zum Schutz der Menschenrechte: EU-Staaten besch­ließen Lie­fer­ket­ten­ge­setz end­gültig

24.05.2024

Die EU-Staaten haben das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. Sie stimmten am Freitag in Brüssel den Plänen zu, mit denen Menschenrechte bei der Produktherstellung weltweit gestärkt werden sollen.

Wie aus Angaben der belgischen EU-Ratspräsidentschaft hervorgeht, stimmten die Länder am Freitag in Brüssel den Plänen zum Lieferkettengesetz zu. Ziel ist unter anderem, dass große Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren, etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit. Vor einem Monat hatte bereits das Europaparlament den Weg für das Vorhaben frei gemacht.

Die Unternehmen müssen außerdem Klimapläne erstellen. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz, die EU-Regelung geht aber in bestimmten Aspekten darüber hinaus, etwa mit Blick auf die Haftbarkeit von Unternehmen. 

Wer ist von den Regeln betroffen?

Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden, sodass davon weniger Unternehmen betroffen sind als ursprünglich geplant. Statt für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollen sie für Firmen mit 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten – aber erst nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. 

Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4.000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz. 

In der Bundesregierung gab es offenen Streit über das Vorhaben, vor allem FDP-Vertretern ging es zu weit. Sie befürchten Bürokratie und rechtliche Risiken für Unternehmen. Einer der Hauptkritikpunkte: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) würden durch die Richtlinie überfordert. Politiker von SPD und Grünen befürworten die Regelung dagegen.

Der Gesetzestext muss nun nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

cho/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Regeln zum Schutz der Menschenrechte: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54618 (abgerufen am: 12.12.2024 )

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