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Nur noch 1.500 Unternehmen betroffen: Wie die EU die Lie­fer­ket­ten-Richt­linie stutzen will

09.12.2025

Ohne Sicherheitsvorkehrungen gießen Arbeiter in Bangladesch flüssiges Metall in Formen, um Maschinenteile herzustellen.

Wer soll haften, wenn es in Zuliefererbetrieben, wie hier in Dhaka, Bangladesch, zu Menschenrechtsverstößen kommt? Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Suvra Kanti Das

Die umstrittene Lieferketten-Richtlinie wird vor ihrem Geltungsstart erheblich entschärft: Die Regeln sollen nur noch für wenige große Unternehmen gelten. Auch Schadensersatzansprüche für Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern entfallen.

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Die EU will die europäische Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) zum Schutz von Menschenrechten abschwächen, noch bevor sie erstmals angewendet wird. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in Brüssel darauf, dass die Vorgaben nur noch für wenige große Unternehmen gelten sollen, wie beide Seiten mitteilten. Das Parlament und die EU-Mitgliedsländer müssen die Änderung noch genehmigen, normalerweise ist das aber reine Formsache.

Die Vorgaben sollen künftig nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 500 Mitarbeiter und eine Umsatzschwelle von 150 Millionen Euro vorgesehen. Diese Trilog-Einigung vom Dezember 2023 geriet jedoch nachträglich wieder ins Wanken. Nachdem unter anderem Deutschland der Richtlinie auf den letzten Metern die Zustimmung verweigert hatte, gab es im April 2024 einen neuen Kompromiss, der Schwellenwerte von 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro vorsah. So wurde die CSDDD schließlich erlassen, anzuwenden wären die Regelungen aber erst ab Sommer 2027 und auch nur für diejenigen Unternehmen, die nach der jetzt getroffenen Einschränkung allein erfasst sein werden. Im April hatte man sich in Brüssel jedoch bereits auf eine Verschiebung des Starttermins um ein Jahr verständigt.

Wie sich seit langem anbahnte, wird die CSDDD nun auch inhaltlich zurückgestutzt. Nach Angaben des Verhandlungsführers des EU-Parlaments, Jörgen Warborn, fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen aus dem Anwendungsbereich. Es gebe Schätzungen, dass noch rund 1.500 Unternehmen betroffen seien.

Kein Schadensersatz mehr

Zudem sollen Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen. Dadurch bleibt es bei der weitverbreiteten Rechtslage, dass Menschen, die Opfer von Menschenrechtsverstößen bei Zulieferunternehmen geworden sind, nicht gegen das Hauptunternehmen in der Lieferkette auf Schadensersatz klagen können. In den meisten Privatrechtsordnungen gilt bei Konzernen und Lieferketten das Trennungsprinzip, wonach Willenserklärungen und deliktisches Handeln von Verantwortlichen und Mitarbeitern einer juristischen Person nur dieser Entität zuzurechnen sind.

Grundsätzlich bleiben soll es nach der neuen europäischen Einigung aber dabei, dass mangelnde Überwachung der Lieferkette Verwaltungssanktionen und Strafen nach sich ziehen können. Allerdings werden diese im Vergleich zur ursprünglichen Einigung erheblich abgesenkt. Die maximale Sanktion soll sich auf drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes belaufen. 2023 hatten sich Parlament und Rat noch auf fünf Prozent verständigt.

Zudem soll es nach Angaben aus dem Parlament und der EU-Staaten künftig keine Pflicht mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten. Ursprünglich war vorgesehen, dass größere Unternehmen einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.

CSDDD als Belastung für den Mittelstand?

Dem jetzt erfolgten Schritt war ein heftiger politischer Schlagabtausch vorausgegangen. Die konservative Europaparlamentsfraktion um CDU und CSU hatte vor knapp einem Monat mit der Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien den Weg für eine Abschwächung des Regelwerks freigemacht. Zuvor hatten sich auch die EU-Staaten für weniger strenge Vorschriften ausgesprochen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel sogar eine komplette Abschaffung der Richtlinie gefordert. Als ein erster Kompromiss zur Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes im Europaparlament scheiterte, nannte Merz dies "inakzeptabel" und forderte eine Korrektur.

Ziel der Lieferkettenregulierung ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Das Vorhaben wurde von Firmen vehement kritisiert – sie kritisierten vor allem, die bürokratische Belastung sei unzumutbar, wenn entlang der teils komplexen Lieferketten potenzielle Regelverstöße überprüft werden müssten. 

Wie auch beim deutschen Lieferkettengesetz lautet die Kritik zudem, dass die Sorgfaltspflichten vor allem kleine und mittlere Unternehmen in der Lieferkette unverhältnismäßig belasten, weil die von der Regulierung erfassten Großunternehmen ihre Pflichten auf sie abwälzen. Aus Sicht des Mittelstandsverbunds schaffen die neuen Regeln klare Grenzen für Sorgfaltspflichten und vermeiden neuen Berichtslasten. "Die Einigung bringt eine der weitreichendsten Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen der vergangenen Jahre."

Rechte Mehrheit im Parlament 

Im Parlament erreichte der Plan zur Abschwächung des Lieferkettengesetzes nur zusammen mit den Rechtsaußenfraktionen eine Mehrheit. Aus der Europäischen Volkspartei (EVP) um CDU und CSU stimmten fast alle Abgeordneten dafür. Das gleiche gilt für die Rechtsaußenfraktionen EKR, PfE und ESN, der die AfD. Zudem stimmten unter anderem die deutschen FDP-Abgeordneten und die rumänischen Sozialdemokraten dafür. Diese rechte Mehrheit hatte die EVP zuvor koordiniert. Dafür erntete sie Kritik vonseiten der Liberalen, Sozialdemokraten und Grünen.

Eigentlich arbeiten EVP, Sozialdemokraten (S&D) und Liberale in einer Art informeller Koalition zusammen. Sie haben eine knappe Mehrheit im Parlament. Das Lieferkettengesetz dürfte nun aber das erste große Gesetzesprojekt werden, das auch final mit einer klar rechten Mehrheit durchs Parlament geht. Welche Auswirkungen das auf die kommende Zusammenarbeit von EVP, S&D und Liberalen haben wird, ist noch unklar.

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"Letzten Nagel in den Sarg geschlagen" 

Die politischen Reaktionen bewegten sich am Dienstag entlang dieser Parteilinien. Die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler sprach von dem größten Entlastungspaket für Unternehmen, "das es in der EU je gegeben hat". "Die Konservativen im Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten haben heute Nacht den letzten Nagel in den Sarg des EU-Lieferkettengesetzes geschlagen", kritisiert die Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini. Der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken sprach von einem schwarzen Tag für Europa, da Menschenrechte und Klimaschutz offenkundig nur noch billige Verhandlungsmasse seien.

Auch Verbände übten Kritik. "Der vereinbarte Text wurde zu großen Teilen aus dem von Rechtsextremen gemeinsam mit der EVP vorgelegten Gesetzesentwurf übernommen. Diesem Vorschlag zuzustimmen, käme einer Legitimierung der sich neu formierenden rechten Allianz in Europa gleich", sagte Sofie Kreusch von der Initiative Lieferkettengesetz. Inhaltlich kritisierte sie, dass das zurückgestutzte Gesetz Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen die Möglichkeit nehme, sich "gegen Unrecht zu wehren". So würden die meisten Unternehmen aus der Verantwortung genommen, sich "ernsthaft mit Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten und Klimaschutz in ihrem Geschäftsmodell zu befassen".

Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe Jürgen Resch bezeichnete die Einigung als "Frontalangriff auf den Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima". Beide forderten die Bundesregierung auf, im Rat gegen den Vorschlag zu stimmen. Dazu dürfte es allerdings nicht kommen. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD verankert, die Konsolidierung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten und die Entschärfung der CSDDD zu unterstützen.

mk/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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Nur noch 1.500 Unternehmen betroffen: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58827 (abgerufen am: 08.06.2026 )

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