Schon länger wird Elon Musks Plattform X wegen der Verbreitung von Falschinformationen sowie Hass und Hetze kritisiert. Nun leitet die EU-Kommission ein Verfahren nach dem Digital Services Act ein.
Die Europäische Kommission eröffnet ein Verfahren gegen die Online-Plattform X (ehemals Twitter) nach dem Digital Services Act (DSA). Es soll geprüft werden, ob X gegen EU-Regeln zum Risikomanagement und zur Moderation von Inhalten, zur Werbetransparenz und zum Datenzugriff für Forscher verstoßen hat, wie die Behörde am Montag in Brüssel mitteilte.
Zudem geht es um sogenannte Dark Patterns. Das sind Praktiken, mit denen darauf abgezielt wird, dass die Fähigkeit der Nutzer, eine autonome und informierte Auswahl oder Entscheidung zu treffen, maßgeblich verzerrt oder beeinträchtigt wird.
X steht schon länger in der Kritik, nicht entschieden genug gegen Falschinformationen und Hassrede auf der Plattform vorzugehen. Die EU-Kommission hatte nach zahlreichen Hinweisen auf illegale und irreführende Beiträge zum Gaza-Krieg bereits eine offizielle Anfrage an das soziale Netzwerk gestellt. Ein EU-Gesetz über digitale Dienste, der sogenannte DSA, verpflichtet Online-Plattformen, strikt gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen.
Der DSA soll diverse gesellschaftliche Probleme im Netz angehen, hat aber auch zu kontroversen Diskussionen geführt. Manche hätten sich weitergehende Regelungen gewünscht, wobei andere mahnten, ein "Grundgesetz für das Internet" sei ohnehin nicht zwingend zielführend. Teilweise wurde ferner gefordert, dass mit dem DSA auch das unionsrechtliche Grundrechtsverständnis weiterentwickelt werden müsste. Konkret steht insoweit eine Anerkennung der mittelbaren Drittwirkung von Unionsgrundrechten durch den EuGH im Raum.
Erstes Verfahren dieser Art
Nach Angaben der EU-Kommission ist es das erste Verfahren, das aufgrund des neuen Gesetzes gegen eine Online-Plattform durchgeführt wird. Am Ende eines solchen Verfahrens könnte eine hohe Geldbuße stehen.
Die Untersuchung soll nun die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf die Verbreitung illegaler Inhalte in der EU prüfen. Daneben konzentriert sich das Verfahren auf die Frage, wie wirksam die Maßnahmen gegen Informationsmanipulation und für mehr Transparenz auf der Plattform sind.
Insbesondere der blaue Haken für Accounts, die mit Abonnements verknüpft sind, soll auf den Prüfstand gestellt werden. Dieser hatte zuvor in erster Linie die Echtheit von Accounts, beispielsweise von größeren Institutionen oder Prominenten, angezeigt. Unter Musk wurde aus dem Haken nunmehr ein Abo-Modell.
Bereits im Oktober 2023 hatte die EU-Kommission ferner angekündigt, wegen der Verbreitung von Falschinformationen und gewalttätiger Inhalte entsprechende Verfahren auch gegen Meta und TikTok einleiten zu wollen.
Werden die Vorgaben des DSA nicht eingehalten, sieht dieser verschiedene Sanktionen vor, u.a. Geldbußen. Die Ausgestaltung der Sanktionen obliegt gemäß Art. 52 DSA den EU-Mitgliedstaaten. Die Staaten dürfen Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Plattformbetreibers veranschlagen.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Wegen diverser Kritikpunkte: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53444 (abgerufen am: 08.12.2024 )
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