Angesichts der Lage an der Grenze zu Belarus will die EU-Kommission Polen, Lettland und Litauen erlauben, bestimmte Schutzrechte von Migranten vorübergehend auszusetzen. Die Maßnahmen sollen zunächst für sechs Monate gelten.
Der Kommissionsvize Margaritis Schinas und die für Migration zuständige Kommissarin Ylva Johansson präsentierten einen Vorschlag zur Aufweichung einiger Asylregeln der Europäischen Union (EU). Dieser würde es den Ländern erlauben, den Asylprozess zu verlängern und Abschiebungen zu vereinfachen. "Grundrechte werden nicht angefasst", versicherte Johansson. Die Maßnahmen sollen zunächst für sechs Monate gelten.
Der Vorschlag sieht vor, dass die Behörden der Grenzländer länger Zeit haben, um Asylanträge zu registrieren - vier Wochen statt wie bislang maximal zehn Tage. Der Asylprozess dürfte nach dem Willen der Kommission bis zu 16 Wochen dauern. Während dieser Zeit werden die Menschen in der Regel in Auffangzentren nahe der Grenze untergebracht. Außerdem will die Kommission einfachere und schnellere Abschiebungen erlauben. Die Maßnahmen sollen nun von den Mitgliedstaaten angenommen werden.
Seit Wochen versuchen mehrere Tausend Menschen, von Belarus über die EU-Außengrenzen nach Polen oder in die baltischen Staaten zu gelangen. Die EU wirft dem autoritären belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko vor, gezielt Personen aus Krisenregionen nach Minsk einfliegen zu lassen, um sie dann in die EU zu schleusen.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Vorschlag der EU-Kommission: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46809 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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