Zukünftig sollen Grenzkontrollen innerhalb von Europa durch ein europäisches Verfahren geregelt werden. Die Europäische Kommission hat am Freitag einen Vorschlag vorgelegt, wie in besonderen Krisensituationen eine befristete Wiedereinführung von Grenzkontrollen erfolgen kann.
"Durch die Stärkung der europäischen Dimension schützen wir eine unserer wertvollsten Errungenschaften der EU: die Freizügigkeit unserer Bürger", sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmstöm.
Mit den Vorschlägen solle ein europäisches Verfahren zur Beschlussfassung eingeführt werden, welches das Vertrauen unter den Mitgliedstaaten stärke und den Schengenraum besser befähige, auf künftige Herausforderungen und unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren, so die Kommissarin weiter.
Nach der neuen Regelung könnten Kontrollen an den Binnengrenzen bei absehbaren Ereignissen, zum Bespiel wichtigen Sportwettkämpfen, auf Vorschlag der Kommission und mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedstaaten beschlossen werden. Voraussetzung für die Grenzkontrollen werde sein, dass die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit ernsthaft bedroht werden.
Einseitige Grenzkontrollen der Staaten: Maximal für fünf Tage
An den betreffenden Grenzabschnitten könnten dann Kontrollen für einen verlängerbaren Zeitraum von 30 Tagen – höchstens jedoch für insgesamt 6 Monate – erlaubt werden. Die Mitgliedstaaten könnten nach wie vor einseitig Grenzkontrollen wiedereinführen, wenn sie mit unvorhergesehenen Notfällen konfrontiert sind, allerdings für höchstens fünf Tage. Eine Verlängerung dieser Frist wäre nur im Wege eines EU-Beschlusses möglich.
Der heutige Vorschlag sieht auch angekündigte und unangekündigte Besuche in den Mitgliedstaaten vor, um die Anwendung der Schengenregeln zu überprüfen. Er wird nun vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten diskutiert.
ssc/LTO-Redaktion
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EU-Kommission: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4321 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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