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Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet: Mindest­lohn für Transit­fahrer?

21.05.2015

Ein Lastkraftwagen auf der Autobahn

© gilles lougassi - Fotolia.com

Ausländische Spediteure sollen ihre Fahrer für die Stunden auf deutschen Autobahnen mit 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Die EU-Kommission sieht darin eine Vertragsverletzung und hat am Dienstag ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet.

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Die EU-Kommission hat am Dienstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung eingeleitet. Anlass dazu gibt das seit Anfang des Jahres geltende Mindestlohngesetz (MiLoG), das im Zusammenspiel mit anderen deutschen Regelungen Auswirkungen auf ausländische Spediteure hat. Diese sollen auch bei reinen Transitfahrten, also ohne Stopp zum Be- oder Entladen in Deutschland, 8,50 Euro Mindestlohn an ihre Fahrer zahlen - und zwar pro Stunde auf deutschen Autobahnen.

Mit dem an Dienstag an Deutschland ergangenen Aufforderungsschreiben hat die EU-Kommission den ersten Schritt für ein Vertragsverletzungsverfahren getan. Nach eigenen Angaben befürwortet die EU-Kommission die Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland. Als "Hüterin der Verträge" müsse sie aber dafür sorgen, dass die Anwendung der nationalen Maßnahmen voll und ganz mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Insbesondere lasse sich die Anwendung der deutschen Vorschriften auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen nicht rechtfertigen, weil dadurch unangemessene Verwaltungshürden geschaffen würden. Es gebe angemessenere Maßnahmen, die zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung eines lauteren Wettbewerbs ergriffen werden können und gleichzeitig einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ermöglichen.

Das Bundesarbeitsministerium in Berlin betonte in einer schriftlichen Reaktion, die Bundesregierung habe nun erstmals erfahren, welche Regelungen des Mindestlohngesetzes die Kommission für unvereinbar mit EU-Recht erachte. "Die Bundesregierung wird dieses Schreiben (der Kommission) auswerten und danach über das weitere Vorgehen entscheiden", stand in der Mitteilung.

dpa/ms/LTO-Redaktion

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Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet: Mindestlohn für Transitfahrer? . In: Legal Tribune Online, 21.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15611/ (abgerufen am: 26.01.2023 )

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