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Nachforderungen in dreistelliger Millionenhöhe drohen: Net­zent­gelt-Bef­reiung für Kon­zerne war rechts­widrig

28.05.2018

Der Strom war 2012 für einige Konzerne zu billig

© Thorsten Schier - stock.adobe.com

Die umstrittene Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten 2012 und 2013 war europarechtswidrig, sagt die EU-Kommission. Die Bundesregierung muss nun Millionen nachfordern.

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Die Netzentgelt-Befreiung für große Stromverbraucher in Deutschland in den Jahren 2012 und 2013 war nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter illegal. Es habe für die Befreiung keine Gründe gegeben, Deutschland müsse diese Beihilfen nun zurückfordern, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Auf Unternehmen könnten dreistellige Millionensummen zukommen.

Den Wettbewerbshütern zufolge waren in Deutschland Stromverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch von der Zahlung von Netzentgelten befreit. Diese sind normalerweise Teil der normalen Stromkosten, die alle an das Netz angeschlossenen Stromverbraucher zahlen müssen. Dagegen gingen bei der Brüsseler Behörde zahlreiche Beschwerden von Verbraucherorganisationen und Stromanbietern ein. 2014 schaffte Deutschland diese Befreiung ab.

Schätzungen der EU-Kommission zufolge sparten große Stromverbraucher - etwa Industriebetriebe - in den Jahren 2012 und 2013 durch die Befreiung jeweils etwa 300 Millionen Euro pro Jahr. Die Kosten wurden demnach aus staatlichen Mitteln gedeckt. Deutschland wies laut EU-Kommission allerdings auch nach, dass Großverbraucher und Abnehmer mit konstantem Verbrauch 2012 und 2013 aufgrund des vorhersehbaren Verbrauchs niedrigere Kosten als andere Verbraucher verursachten. Daher seien gewisse Rabatte gerechtfertigt.

Bundesregierung sieht sich bestätigt

Nach dem Beschluss muss Deutschland nun die betroffenen Unternehmen und deren in den Jahren 2012 und 2013 verursachten Netzkosten ermitteln und die Beihilfen einfordern. Aufgrund der erlaubten Rabatte dürfte die zu zahlende Summe am Ende unter den insgesamt 600 Millionen Euro für beide Jahre liegen.

"Die Bundesregierung begrüßt, dass es gelungen ist, zugunsten der betroffenen Unternehmen die höchstmögliche Begrenzung der Rückforderungssumme zu erreichen", teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. "Das aktuelle, seit 2014 geltende System der teilweisen Befreiung von Netzentgelten [...] bleibt unangetastet und ist damit beihilferechtlich abgesichert." Für einige Altfälle komme es aber zu teilweisen Rückforderungen.

"Die konkrete Rückforderungsbelastung und Zahl der betroffenen Unternehmen lässt sich pauschal nicht beziffern", hieß es weiter. Die Bundesnetzagentur werde nun für jedes einzelne Unternehmen eine Berechnung vornehmen und die entsprechende Summe dann zurückfordern.

Der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Oliver Krischer, meinte: "Das ist ein Knaller. Mit der anstehenden Rückzahlung können die Netzentgelte für die privaten Haushalte gesenkt werden, weil die damaligen 100-Prozent-Rabatte für die Industrie von den Kleinverbrauchern bezahlt wurden." Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung habe nach dem endgültigen Atomausstieg 2011 die Großkunden für möglicherweise steigende Strompreise mit einem Wegfall der Netzentgelte entschädigen wollen.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Nachforderungen in dreistelliger Millionenhöhe drohen: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28839 (abgerufen am: 16.08.2026 )

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