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10105

EU-Kommission verklagt Deutschland: Verbotene Quersubventionen im Schienenverkehr

20.11.2013

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch beschlossen, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen. Grund ist die Nichtbeachtung der EU-Vorschriften über die finanzielle Transparenz im Eisenbahnsektor.

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Die Europäische Kommission befürchtet eine Verzerrung des Wettbewerbs auf dem Eisenbahnsektor. Derzeit sei es nach deutschem Recht möglich, Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr mit Staatsgeldern über Quersubventionen zu finanzieren, obwohl diese Dienstleistungen dem freien Wettbewerb unterliegen.

Dies widerspreche den bestehenden EU-Regeln, die für einen effizienten, unverfälschten und wettbewerbsorientierten EU-Binnenmarkt für Eisenbahnverkehrsdienste sorgen sollen. Namentlich sei gegen zentrale Bestimmungen des ersten Eisenbahnpakets über finanzielle Transparenz aus dem Jahr 2001 (Eisenbahnrichtlinie 2012/34/EU) verstoßen worden.

mbr/LTO-Redaktion

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EU-Kommission verklagt Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10105 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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