EU-Kommission verklagt Deutschland: Verbotene Quersubventionen im Schienenverkehr

20.11.2013

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch beschlossen, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen. Grund ist die Nichtbeachtung der EU-Vorschriften über die finanzielle Transparenz im Eisenbahnsektor.

Die Europäische Kommission befürchtet eine Verzerrung des Wettbewerbs auf dem Eisenbahnsektor. Derzeit sei es nach deutschem Recht möglich, Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr mit Staatsgeldern über Quersubventionen zu finanzieren, obwohl diese Dienstleistungen dem freien Wettbewerb unterliegen.

Dies widerspreche den bestehenden EU-Regeln, die für einen effizienten, unverfälschten und wettbewerbsorientierten EU-Binnenmarkt für Eisenbahnverkehrsdienste sorgen sollen. Namentlich sei gegen zentrale Bestimmungen des ersten Eisenbahnpakets über finanzielle Transparenz aus dem Jahr 2001 (Eisenbahnrichtlinie 2012/34/EU) verstoßen worden.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EU-Kommission verklagt Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10105 (abgerufen am: 14.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

ads lto paragraph
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen